Zur Zeit häufen sich Anfragen von Studierenden der juristischen Fakultät bzgl. der Beglaubigung von Scheinen zur Anmeldung zur juristischen Staatsprüfung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass amtlich beglaubigte Kopien grundsätzlich bei jeder siegelführenden Behörde (z. B. Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung, Landratsamt usw.) angefertigt werden.
An der Universität Passau kann eine Beglaubigung im Studierendensekretariat vorgenommen werden. Allerdings ist das Studierendensekretariat zur Zeit coronabedingt geschlossen.
Die Studierenden können die zu beglaubigende Urkunde im Original in einem Umschlag an die Universität Passau, Studierendensekretariat, Inntsr. 41, 94032 Passau senden oder in den Briefkasten am Verwaltungsgebäude einwerfen. Sie erhalten dann das Original und die beglaubigte Kopie per Post zurück. Amtliche Beglaubigungen sind kostenpflichtig, eine Beglaubigung kostet 5,00 €, jede weitere Beglaubigung der selben Urkunde 2,50 €. Für die Bezahlung haben Sie die Möglichkeit, entweder das Geld mit in den Briefumschlag zu stecken (die Quittung erhalten Sie mit den Beglaubigungen), oder anschließend eine Rechnung zu erhalten. evtl. können einzelne Kopien geheftet und zusammen beglaubigt werden.
Bitte prüfen Sie ggf. auch bei den Fachbereichen nach, ob eine zweite Ausfertigung der Scheine möglich ist.