Infos für Studierende
Vielen Dank, dass Sie sich für ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau interessieren.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Studium der Rechtswissenschaft und die Ausbildung zur Juristin oder zum Juristen geben:
Um in Deutschland in einem der „klassischen“ juristischen Berufe wie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, in der Staatsanwaltschaft oder im Richteramt, in der Vertragsberatung und -beurkundung (z. B. Notariat), in der Wirtschaft (Versicherungswirtschaft allgemein, Rechtsabteilung, Stabsabteilungen) arbeiten zu können, müssen Sie zuerst ein Jurastudium mit einer Regelstudienzeit von 10 Semestern an der Universität absolvieren.
Der Studiengang „Rechtswissenschaft“ (Jura) schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Sie besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (Erste Juristische Staatsprüfung) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Juristische Universitätsprüfung). Sie erhalten keinen Bachelorabschluss. Der Studiengang besteht daher auch nicht aus Modulen. Zudem studieren Sie überwiegend das deutsche Rechtssystem. Ausländisches Recht kann nur begrenzt im Rahmen bestimmter Schwerpunkte eingebracht werden.
Im Anschluss an das Universitätsstudium folgt der juristische Vorbereitungsdienst („Referendariat“). Hier sammeln Sie innerhalb von zwei Jahren praktische Erfahrungen in verschiedenen juristischen Bereichen. Am Ende müssen Sie die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich bestehen.
Deutschkenntnisse
Im Studium sind sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich, da Sie sich intensiv mit dem deutschen Recht beschäftigen werden. Für die Bewerbung im Studiengang Rechtswissenschaft benötigen Sie daher Deutschkenntnisse auf Niveau C1 GER. Bitte beachten Sie, dass Ihr anerkanntes Deutschzertifikat bei der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Eine Promotion, Masterstudiengänge oder Zertifikate qualifizieren nicht zur Rechtsberatung in Deutschland. Die englischsprachigen Angebote an der Juristischen Fakultät der Universität Passau, wie etwa CECIL („Certificate of Studies in European, Comparative and International Law“) oder auch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) führen ebenfalls nicht zu einer juristischen Berufsqualifizierung in Deutschland.
Bei Fragen wenden Sie gerne an die Fachstudienberatung der Juristischen Fakultät.