Habilitation
Wer nach erfolgreicher Promotion die akademische Laufbahn beschreiten will, kann sich im Wege der Habilitation für die Berufung auf eine Professur weiterqualifizieren. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung als Professor bzw. Professorin in einem bestimmten Fachgebiet.
Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen sowie diese unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Hochschullehrende angehören, möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Das Fachgebiet muss an der Juristischen Fakultät der Universität Passau durch eine Professur vertreten sein.
Aufgrund der Feststellung der Lehrbefähigung erteilt die Universität Passau auf Antrag der habilitierten Person die Lehrbefugnis in dem Fachgebiet, auf das sich die Lehrbefähigung bezieht. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht zur Führung der Bezeichnung "Privatdozentin" bzw. "Privatdozent" verbunden.
Habilitationsordnung
Detaillierte Informationen zum Ablauf eines Habilitationsvorhabens finden Sie in der geltenden Habilitationsordnung der Juristischen Fakultät.
Inhaltliche Fragen zur Habilitation
Bitte klären Sie inhaltliche Fragen, die das Habilitationsvorhaben betreffen, auf direktem Wege mit dem jeweiligen Betreuenden.