Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) an der Universität Passau bietet Studierenden der Rechtswissenschaft die Möglichkeit, ihr Studienfach durch ein studienbegleitendes Fachsprachenstudium in einer oder mehreren Fremdsprachen zu erweitern und dabei Grundkenntnisse im Rechtssystem des entsprechenden Sprachraums zu erwerben. Die FFA ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen an der Universität Passau (PrüfO-FFA/Juristen) geregelt.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Fremdsprachenprogrammen des Sprachenzentrums für Juristen.
"Pflichtfremdsprachenschein" gem. § 24 Abs. 2 Satz 1 JAPO
Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist auch ein Leistungsnachweis über eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (sog. "Pflichtfremdsprachenschein" gem. § 24 Abs. 2 Satz 1 JAPO).
Eine Möglichkeit, diesen "Pflichtfremdsprachenschein" zu erwerben, ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (kurz FFA).
FFP-Büro der Juristischen Fakultät
Das FFP-Büro der Juristischen Fakultät ist Ihre Anlaufstelle bei Fragen im Zusammenhang mit der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung.
Weitere Informtaionen finden Sie Infoschrift der Studienberatung zur FFA.