Diplomjurist/-in
Die Juristische Fakultät verleiht für die Universität Passau auf Antrag den akademischen Grad „Diplom-Juristin Univ.“ bzw. „Diplom-Jurist Univ.". Die Voraussetzungen richten sich nach der Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ an der Universität Passau, die am 30. Juli 2004 in Kraft getreten ist.
I. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist, wer
- Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Rechtswissenschaft“, die 1. auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1985 (GVBl S. 737), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. März 1993 (GVBl S. 193), oder in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1993 (GVBl. S. 335), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2000 (GVBl S. 401), die Erste Juristische Staatsprüfung am Prüfungsort Passau bestanden haben oder
- auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758) die Erste Juristische Prüfung bestanden haben, wobei die Juristische Universitätsprüfung erfolgreich an der Universität Passau abgelegt wurde.
Der Hochschulgrad kann auch rückwirkend verliehen werden an alle Absolventinnen und Absolventen, die ihr Erstes Juristisches Examen seit dem 3. Oktober 1990 bestanden haben. Die Verleihung des Titels ist ausgeschlossen, wenn der oder die Berechtigte bereits anderweitig einen vergleichbaren Titel auf der Basis des Ersten Juristischen Staatsexamens erworben oder beantragt hat. Die für die Antragstellung einzuhaltenden Fristen sowie weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung.
II. Antragsverfahren
- Der Antrag bedarf der Schriftform mit der eidesstattlichen Versicherung, dass der Titel an keiner anderen Universität beantragt wurde.
- Dieser ist an das Dekanat der Juristischen Fakultät, Stichwort „Diplomjurist“ zu richten.
- Eine beglaubigte Kopie vom 1. Staatsexamen ist beizulegen.
Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von € 27,50 erhoben. Sie erhalten eine Rechnung. Bitte kein Bargeld zusenden.
III. Rückfragen
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Dekanats der Juristischen Fakultät, das auch die Diplom-Urkunden ausstellt.