Prüfungen
Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft
Zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen bietet das Institut für Rechtsdidaktik schriftliche und mündliche Probeexamina sowie individuelle Klausuranalysen (Einzelcoachings) an.
Bitte beachten Sie die Informationen des Prüfungssekretariats zum Ablauf der Präsenzprüfungen.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung im Campusportal wird Ihnen vom EXA-Management bereitgestellt.
Ein sogenannter Grundlagenschein ist von der JAPO 2003 nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich. Da es deutsche Universitäten gibt, die einen solchen Schein erwarten, wird mit Rücksicht auf Hochschulwechsler und sonstige Interessierte ein Grundlagenschein angeboten. Dieser wird im Dekanat erteilt, wenn - in beliebigem Zeitraum - zwei der folgenden Klausuren bestanden sind: Deutsche Rechtsgeschichte; Römische Rechtgeschichte; Europäische Verfassungsgeschichte; Privatrechtsgeschichte der Neuzeit; Rechtsphilosophie I; Rechtsphilosophie II; Allgemeine Staatslehre; Methodenlehre der Rechtswissenschaft und Einführung in die Rechtswissenschaft.
Den Grundlagenschein können Sie am Dekanat der Juristischen Fakultät beantragen. Bitte senden Sie hierzu per E-Mail an dekanat.jura@uni-passau.de die Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Kontoauszug Notenspiegel) sowie Ihre aktuelle Anschrift. Der Grundlagenschein wird Ihnen per Post zugesandt.
https://www.jura.uni-passau.de/lewinski/studium-und-lehre/scheine-und-hilfsmittelbekanntmachung
Stand: 07.11.2024
Hausarbeitenplan
Anmeldefrist und Bearbeitungszeitraum | Rechtsgebiet | Aufgabensteller |
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19.07. - 14.10. | Privatrecht | Prof. Dr. Harnos |
Öffentliches Recht | Prof. Dr. Wernsmann | |
Strafrecht | Prof. Dr. Großmann |
Stand: 25.06.2024
Die Anmelde- und Bearbeitungsfristen für die Hausarbeiten wurden rechtsgebietübergreifend vereinheitlicht. Dabei gilt: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters (bei Zusendung per Post genügt der Poststempel vom gleichen Tag). Grundsätzlich gilt die Anrechnung zum nachfolgenden Semester. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.
Zur Anrechnung von Studienleistungen, die an der Universität erbracht wurden, bietet die Juristische Fakultät die Vergabe von ECTS-Punkten. Aktuelle Informationen zu Lehrveranstaltungen, in denen Credits erworben werden können, sowie zum System der Punkteverteilung finden Sie in der ECTS-Informationsbroschüre.
Stand: 16.08.2024
Die seit 1. März 2022 gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) finden Sie auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes.
Zuständig für die Durchführung juristischer Klausuren im Rahmen von Magister- und Lehramtsstudiengängen ist das Prüfungssekretariat. Nur das Prüfungssekretariat kann verbindliche Auskünfte erteilen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Präsenzprüfungen des Prüfungssekretariats.