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Anmeldefristen im Überblick

Art der Prüfung Anmeldung

Grund­lagenschein

wird von den jeweils Verantwort­lichen für die Grund­lagen­fächer geregelt.

Zwischen­prüfung

 

Wiederholer­klausuren

Hier finden Sie die Termine der Zwischenprüfungsklausuren im WiSe 24/25

Hier finden Sie die Termine der Wiederholer­klausuren im SoSe 25

Haupt­studium

Anmelde­fristen für die Schein­klausuren und Haus­arbeiten entnehmen Sie bitte den Veran­staltungen bzw. dazu­gehörigen Lehrstuhl­homepages.

Erste Juristische Staats­prüfung (2025/II)

02.07.2025 

Nähere Informationen des LJPA


Anmelde­zeit­raum

Prüfungs­anmeldung
Wider­ruf
Wechsel

An­meldung erfolgt über HIS-QIS/oder im Prüfungs­sekretariat/oder bei den jeweiligen Lehr­stühlen

01.07.2024 – 12.07.2024

(1. Verfahren; hat Vorrang bei möglicher Zugangs­begrenzung)

14.10.2024 – 18.10.2024

(2. Verfahren; hat Nach­rang bei möglicher Zugangs­begrenzung)

An­meldung zum Schwer­punkt­bereichs­studium

(beide Ver­fahren nur für Kandidaten, die im WS 2024/2025 mit dem Schwerpunkt­bereichs­studium beginnen)

Wechsel des Schwer­punkt­bereichs

Service­point, Raum 201

oder per E-Mail
jup_Anmeldung@uni-passau.de

oder per Post

14.10.2024 – 25.10.2024

An­meldung zu den münd­lichen
Prüfungen

Rück­tritt von den münd­lichen Prüfungen

Service­point, Raum 201

oder per E-Mail
jup_Anmeldung@uni-passau.de

oder per Post

07.01.2025 – 14.03.2025

Prüfungs­zeitraum münd­liche Prüfungen

-

1. Frist: 29.07. – 16.08.2024

2. Frist: 14.10. – 25.10.2024

 

An­meldung zu den Semi­naren, die zum Winter­semester 2024/2025 zählen.

Hinweis­blatt für die An­meldung zu den Semi­naren

Rück­tritt von den Semi­naren

bei jeweiligen Lehr­stühlen

per E-Mail oder per Post

Formulare für die Anmeldung/Wechsel zum Schwerpunkt­bereich, Seminar, mündliche Prüfung - Formulare auf der Webseite des Prüfungs­sekretariates

Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.

Hier finden Sie die Tabelle mit den Anmeldefristen für den Schwerpunktbereich im WiSe 24/25 zum Herunterladen.


Anmelde­zeit­raum

Prüfungs­anmeldung
Wider­ruf
Wechsel

An­meldung erfolgt über HIS-QIS/oder im Prüfungs­sekretariat/oder bei den jeweiligen Lehr­stühlen


23.04.2025 – 02.05.2025

Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium (Verfahren nur für Kandidaten, die im SoSe 2025 mit dem Schwerpunktbereichsstudium beginnen) unter der Voraussetzung, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen

per E-Mail
jup_Anmeldung@uni-passau.de
oder per Post


23.04.2025 – 02.05.2025


Wechsel
des Schwerpunktbereichs

per E-Mail
jup_Anmeldung@uni-passau.de
oder per Post


23.04.2025 – 09.05.2025


Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen

per E-Mail
jup_Anmeldung@uni-passau.de
oder per Post


In der jeweiligen Anmeldefrist


Rücktritt
von den mündlichen Prüfungen

per E-Mail
jup_Anmeldung@uni-passau.de
oder per Post

07.07.2025 bis 19.09.2025

Prüfungszeitraum mündliche Prüfungen

-

1. Frist: 03.02. – 28.02.2025
2. Frist: 23.04. – 09.05.2025

Anmeldung zu den Seminaren, die zum Sommersemester 2025 zählen Hinweise zur Anmeldung

bei jeweiligen Lehrstühlen
per E-Mail oder per Post

Formulare für die Anmeldung/Wechsel zum Schwerpunkt­bereich, Seminar, mündliche Prüfung - Formulare auf der Webseite des Prüfungs­sekretariates

Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.

Hier finden Sie die Tabelle mit den Anmeldefristen für den Schwerpunktbereich im SoSe 25 zum Herunterladen.

Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich (die Seminararbeit mit mündlichem Vortrag und mündlicher Aussprache sowie die schriftliche Aufsichtsarbeit als studienabschließende Leistung) kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.

Neu: Sie finden die Anmeldeanträge auch auf der Studiengangsseite des Prüfungssekretariats.

Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Bei der Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium sind die nach § 32 Abs. 1 StuPO angegebenen Nachweise vorzulegen.

Alle Prüfungskandidat*innen müssen sich über die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Passau vom 19. Februar 2004 in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere über die Folgen von Versäumnis, Rücktritt Täuschung und Ordnungsverstoß (§§ 41 Abs. 2, 48 alte StuPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1 bis 3, 9 bis 12 JAPO bzw. §§ 15, 31 Abs. 2 neue StuPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1 bis 3, 9 bis 12 JAPO) informieren.

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