Auslandsstudium
Ein Studienaufenthalt im Ausland ergänzt die an der Universität Passau erworbenen Kenntnisse im Fach Rechtswissenschaften. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, über den "Tellerrand" der eigenen Rechtsordnung hinauszublicken.
Neben den im Rahmen eines Auslandsstudiums erworbenen Fähigkeiten, die im späteren Berufsleben von Bedeutung sein können, können Sie Ihre Kenntnisse in der entsprechenden Landessprache vertiefen und hautnah Erfahrungen mit einer für Sie fremden Kultur machen. Ein Auslandsaufenthalt ist erst nach bestandener Juristischer Zwischenprüfung möglich.
Studienplatz im Ausland
Die Universität Passau hat Partnerschaftsprogramme mit zahlreichen Hochschulen abgeschlossen, an denen Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen können. Ob Sie mit dem ERASMUS-Programm an eine Universität in der EU bzw. in assoziierten Ländern wollen oder an eine andere Partnerhochschule außerhalb der EU - koordiniert werden die Bewerbungen durch das Akademische Auslandsamt. Ausgewählt werden die Bewerberinnen und Bewerber anschließend durch die jeweiligen Programmbeauftragten oder den Auslandsausschuss der Fakultät.
Wenn Sie nicht an einer der Partnerhochschulen studieren möchten, müssen Sie sich selbst um Bewerbung und Zulassung an der Gasthochschule kümmern.
Bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Bewerbung und Zulassung an einer Gasthochschule wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt und nehmen unbedingt die Erstberatung zum Auslandsstudium des Akademischen Auslandsamts wahr.
"Normales" Auslandsstudium
Unter dem "normalen" Auslandsstudium ist das Auslandsstudium ohne Schwerpunktstudium zu verstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei an der Gasthochschule juristische Veranstaltungen in geltendem ausländischen oder internationalen Recht im Umfang von mind. 8 SWS/Semester (oder 12 ECTS-Punkte/Semester) belegen und pro Semester mindestens eine Prüfung bestehen müssen, damit der Aufenthalt im Ausland nicht auf die Studienzeit für den Freiversuch nach § 37 Abs. 1 Satz 1 JAPO angerechnet wird (sog. "Freiversuchsneutralität").
Anerkennungsmöglichkeiten
Die im Ausland erbrachten Leistungen können beispielsweise auf Antrag gem. § 24 II 2 JAPO als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses anerkannt werden ("Pflichtfremdsprachenschein").
Schwerpunktbereich "Ausländisches Recht"
Im Rahmen des Passauer Schwerpunktbereichs "Ausländisches Recht" ist es sogar möglich, die gesamte Schwerpunktausbildung einschließlich der Schwerpunktbereichsprüfung, deren Ergebnis zu 30% in die Erste Juristische Prüfung einfließt, während eines Auslandsjahres zu absolvieren.
LL.M. - Angebote
Masterstudiengänge sind immer Aufbaustudiengänge, die nur nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) begonnen werden können.
An der Juristischen Fakultät werden folgende Aufbaustudiengänge angeboten:
- der LL.M. in den USA und in Schottland
- der LL.M. im Deutsch-Französischen und Europäischen Wirtschaftsrecht (Doppelstudiengang der Universität Passau und der Université Catholique de Lille, Campus Paris)
Beratungsstellen
Auslandsbüro
Das Auslandsbüro ist Ihre Anlaufstelle für inhaltliche Fragen zur Internationalität des Studiums der Rechtswissenschaft.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Bewerbung und Zulassung an der Gasthochschule wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt und nehmen auch das Angebot des International Days wahr.
Leiter des Auslandsbüros
Mitarbeiterin im Auslandsbüro
Fachspezifische Beratung für einen Auslandsaufenthalt (mit Ausnahme des Schwerpunktbereichs "Ausländisches Recht") erhalten Sie bei Frau Ulrike Wassermann, Fachstudienberaterin an der Juristischen Fakultät.
Programme Director Certificate of Higher Education in Common Law/LL.B. und Schwerpunkt "Ausländisches Recht"
Fachspezifische Beratung für einen Auslandsaufenthalt mit Schwerpunktbereich "Ausländisches Recht" erhalten Sie bei Herrn Andrew Otto, der auch Programme Director für die Studiengänge der University of London International Programmes (Certificate of Higher Education in Common Law und LL.B.) ist.