Förderprogramme
Für die Finanzierung eines Auslandsstudienaufenthalts stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der Förderung durch die Europäische Union (ERASMUS) können Sie auf zahlreiche Stipendien oder auch Auslands-BAföG zurückgreifen.
ERASMUS
ERASMUS ist ein Aktionsprogramm der Europäischen Union, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bildungsbereich vertiefen soll. Insbesondere wird in diesem Rahmen auch die Mobilität der Studierenden unterstützt. Das Programm ermöglicht einen drei- bis 12-monatigen Auslandsstudienaufenthalt an einer europäischen Hochschule. ERASMUS-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sind im Ausland von Studiengebühren befreit. Sie erhalten einen Mobilitätszuschuss, der den mit einem Auslandsstudium verbundenen Mehrbedarf zum Teil abdecken soll. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden zu Hause voll anerkannt. Die Plätze im ERASMUS-Programm werden nach bestimmten Auswahlkriterien vergeben.
Nähere Informationen zu ERASMUS und anderen Förderprogrammen der EU erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
DAAD - Stipendium
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) unterstützt mit seinen Stipendien Studierende aller Fachrichtungen, die einen Hochschulaufenthalt im Ausland planen. Um ein DAAD-Auslandsstipendium zu bekommen, müssen die Studierenden ein Auswahlverfahren durchlaufen. Auswahlkriterien sind u.a. die fachliche Qualifikation sowie die persönliche Eignung der Antragsstellenden. Jurastudentinnen und -studenten müssen vor Stipendienantritt den Nachweis über die drei kleinen Scheine (BGB, Strafrecht, Öffentliches Recht) erbracht haben.
Der DAAD stellt den Studierenden monatliche Stipendienraten zur Verfügung und übernimmt die Reisekosten bzw. zahlt eine Reisekostenpauschale. Er entscheidet auch über einen Zuschuss zu den unter Umständen an der Gastuniversität erhobenen Studiengebühren, wobei aber in Einzelfällen mit einer Eigenbeteiligung zu rechnen ist.
Auslands-BAföG
Deutsche Studierende können für ein fachbezogenes Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Dies ist auch dann möglich, wenn Sie bislang kein Inlands-BAföG bekommen. Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für ein Jahr gefördert, wobei diese Zeit nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird. Die Leistungen umfassen zusätzlich zur Inlandsförderung Auslandszuschläge (außerhalb der EU), notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro im Jahr) und Reisekosten. Bitte lesen Sie die Informationen zu Anträgen auf Auslands-BAföG um mehr zu erfahren.