Der Masterstudiengang "Deutsches Recht für ausländische Studierende" (LL.M.) dauert zwei Semester und hat einen Umfang von mindestens 60 ECTS. Bei erfolgreichem Abschluss wird der Grad eines "Master of Laws (LL.M.)" verliehen.
Ausländische Studierende können mit der Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts nachweisen, dass sie befähigt sind, grundlegende rechtliche Fragestellungen des deutschen Rechts zu bearbeiten und die erworbenen Kenntnisse exemplarisch zu vertiefen.
Studierende der Juristischen Fakultät können im Rahmen eines Studienprogramms ein Zertifikat ("Certificate of Studies in European, Comparative and International Law") über die erfolgreiche Teilnahme an englischsprachigen Lehrveranstaltungen mit internationalrechtlichen Bezügen erwerben. Die Teilnahme an CECIL ist sowohl Studierenden der Universität Passau als auch internationalen Studierenden möglich.
Mehr zum Certificate of Studies in European, Comparative and International Law
Studierende der Universität Passau und der Université Toulouse 1 Capitole haben die Möglichkeit einen Doppelabschlusses zu erlangen. Die Studierenden aus Passau verbringen ein Jahr an der Université Toulouse 1 Capitole und erhalten nach erfolgreichem Abschluss ihrer Kurse die "Licence en droit" und den Schwerpunkt im Ausländischen Recht.
Mehr zum Doppelabschluss mit der Université Toulouse 1 Capitole
Für international interessierte Studierende mit Spanischkenntnissen gibt es seit einigen Jahren ein besonders attraktives Angebot in Zusammenarbeit mit der Universidad de Castilla–La Mancha, Spanien, zu der insbesondere auch die Universität von Toledo gehört. Passauer Studierende, die an der Universidad de Castilla–La Mancha ihre Schwerpunktausbildung im ausländischen Recht ablegen, können hierbei zusätzlich auch eine Urkunde über Grundkenntnisse im spanischen Recht erwerben ("Introducción al Derecho Español").
Mehr zum Doppelabschluss mit der Universidad de Castilla–La Mancha
Was ist eine SWS (=Semesterwochenstunde)? Welche unterschiedlichen Typen von Lehrveranstaltungen gibt es und welche Leistungen müssen dafür erbracht werden? Diese und viele weitere Informationen, auch speziell für internationale Studierende, finden Sie in unserem FAQ.
Alles rund ums Jura-Studium in Passau
Bei den Grundkursen werden vom Grundkursleiter rechtzeitig entsprechende Hinweise bekannt gegeben. Wenn Sie in einem anderen Kurs eine Klausur schreiben möchten, sollten Sie beim Sekretariat des entsprechenden Lehrstuhls um einen Termin bitten, um die Klausur mit dem Professor zu vereinbaren.