Haupt- und Abschlussstudium
Das Hauptstudium
Zielsetzung
Es dient dem weiterführenden Studium der Pflichtfächer, der Absolvierung der Übungen für Fortgeschrittene sowie dem Studium eines Schwerpunktbereichs.
Dauer
Das Hauptstudium erstreckt sich über drei Semester.
Übungen für Fortgeschrittene
Kernstück des Hauptstudiums sind die Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.
Die Teilnahme an diesen Übungen setzt das Bestehen der Teilleistungen der Zwischenprüfung in dem betroffenen Fach voraus. Die Leistungsnachweise (sog. Große Scheine) können dadurch erlangt werden, dass nach einem bestimmten Modus in einzelnen Fächern Abschlussklausuren bestanden werden. Außerdem ist in jedem der drei Fächer - Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht - eine Hausarbeit zu bestehen. Die Hausarbeiten werden mindestens einmal jährlich angeboten. Diese Leistungsnachweise sind u. a. Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Juristische Staatsprüfung. Näheres ist in §§ 24 und 25 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.
Ein Leistungsnachweis nach § 13 Abs. 2 JAPO 1993, der durch ein Seminar oder eine gleichwertige und entsprechend bezeichnete Lehrveranstaltung erworben werden kann, ist nach der JAPO 2003 nicht mehr erforderlich.
Das Abschlussstudium
Zielsetzung
Es dient der Wiederholung und Vertiefung der im Grund- und Hauptstudium vermittelten Kenntnisse. Den Studierenden werden zu diesem Zweck Wiederholungskurse in Form von Examinatorien, Klausurenkursen, Repetitorien sowie Ergänzungsvorlesungen angeboten. Darüber hinaus dient das Abschlussstudium der Erarbeitung und wissenschaftlichen Durchdringung des Rechtsgebiets des gewählten Schwerpunktbereichs sowie der Spezialisierung auf diesem Gebiet.
Dauer
Das Abschlussstudium umfasst zwei Semester und schließt sich an das Hauptstudium an.
Aufbau Haupt- und Abschlussstudium nach der StudPrüfO vom 1. April 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12. Mai 2022
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Grundkurs Europarecht und Internationales II | 2 | AK3 |
Gesetzliche Schuldverhältnisse | 3 | AK |
Zivilverfahrensrecht II (Zwangsvollstreckungsrecht) | 2 | AK |
Kreditsicherungsrecht | 2 | AK |
Europäisches Privatrecht | 1 | |
Insolvenzrecht (empfohlen) | 1 | |
Polizeirecht | 2 | AK3 |
Kommunalrecht | 2 | AK3 |
Baurecht | 2 | AK3 |
Strafprozessrecht | 2 | |
Gesamt: | 19 |
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Arbeitsrecht | 3 | |
Handels- und Gesellschaftsrecht | 3 | |
Übung im bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene | 2 | AK |
Strafrecht III | 2 | AK |
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene | 2 | 3 ÜK3 |
Verfassungsgerichtsbarkeit | 1 | |
Bayerisches Verfassungsrecht | 1 | |
Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder Fremdsprachenausbildung | 2 | |
Gesamt: | 16 | |
SPB-Veranstaltungen je nach SPB, mit Seminar | 12-14 |
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Erbrecht | 2 | |
Familienrecht | 1 | |
Strafrecht IV | 2 | AK |
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene | 2 | 3 ÜK3 |
Staatshaftungsrecht | 2 | |
Gesamt: | 9 |
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Examenskurs Arbeitsrecht | 2 | |
Examenskurs Zivilrecht | 134 | |
Examenskurs Öffentliches Recht | 104 | |
Examenskurs Strafrecht (im 7. oder 8. Semester zu belegen) | 104 | |
Klausurenkurs | 7 | |
Gesamt: | 32/42 |
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Examenskurs Zivilrecht | 134 | |
Examenskurs Öffentliches Recht | 144 | |
Examenskurs Strafrecht (im 7. oder 8. Semester zu belegen) | 104 | |
Klausurenkurs | 7 | |
Gesamt: | 34/44 |