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Haupt- und Abschlussstudium

Das Hauptstudium

Zielsetzung

Es dient dem weiterführenden Studium der Pflichtfächer, der Absolvierung der Übungen für Fortgeschrittene sowie dem Studium eines Schwerpunktbereichs.

Dauer

Das Hauptstudium erstreckt sich über drei Semester.

Übungen für Fortgeschrittene

Kernstück des Hauptstudiums sind die Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.
Die Teilnahme an diesen Übungen setzt das Bestehen der Teilleistungen der Zwischenprüfung in dem betroffenen Fach voraus. Die Leistungsnachweise (sog. Große Scheine) können dadurch erlangt werden, dass nach einem bestimmten Modus in einzelnen Fächern Abschlussklausuren bestanden werden. Außerdem ist in jedem der drei Fächer - Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht - eine Hausarbeit zu bestehen. Die Hausarbeiten werden mindestens einmal jährlich angeboten. Diese Leistungsnachweise sind u. a. Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Juristische Staatsprüfung. Näheres ist in §§ 24 und 25 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

Ein Leistungsnachweis nach § 13 Abs. JAPO 1993, der durch ein Seminar oder eine gleichwertige und entsprechend bezeichnete Lehrveranstaltung erworben werden kann, ist nach der  JAPO 2003 nicht mehr erforderlich.

Das Abschlussstudium

Zielsetzung

Es dient der Wiederholung und Vertiefung der im Grund- und Hauptstudium vermittelten Kenntnisse. Den Studierenden werden zu diesem Zweck Wiederholungskurse in Form von Examinatorien, Klausurenkursen, Repetitorien sowie Ergänzungsvorlesungen angeboten. Darüber hinaus dient das Abschlussstudium der Erarbeitung und wissenschaftlichen Durchdringung des Rechtsgebiets des gewählten Schwerpunktbereichs sowie der Spezialisierung auf diesem Gebiet.

Dauer

Das Abschlussstudium umfasst zwei Semester und schließt sich an das Hauptstudium an.

Aufbau Haupt- und Abschlussstudium nach der StudPrüfO vom 1. April 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12. Mai 2022

AK = Abschlussklausur
TK = Teilklausur
ÜK = Übungsklausur
SWS = Semesterwochenstunden

3) Es müssen 4 aus 8 Klausuren bestanden werden; vgl. § 32 Abs. 3 StudPrüfO
4) Der Examenskurs verteilt sich auf die Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeit

Kurs SWS Klausur
Grundkurs Europarecht und Internationales II 2 AK3
Gesetzliche Schuldverhältnisse 3 AK
Zivilverfahrensrecht II (Zwangsvollstreckungsrecht) 2 AK
Kreditsicherungsrecht 2 AK
Europäisches Privatrecht 1  
Insolvenzrecht (empfohlen) 1  
Polizeirecht 2 AK3
Kommunalrecht 2 AK3
Baurecht 2 AK3
Strafprozessrecht 2  
Gesamt: 19  

Kurs SWS Klausur
Arbeitsrecht 3  
Handels- und Gesellschaftsrecht 3  
Übung im bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 2 AK
Strafrecht III 2 AK
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 2 3 ÜK3
Verfassungsgerichtsbarkeit 1  
Bayerisches Verfassungsrecht 1  
Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder Fremdsprachenausbildung 2  
Gesamt: 16  
SPB-Veranstaltungen je nach SPB, mit Seminar 12-14  

Kurs SWS Klausur
Erbrecht 2  
Familienrecht 1  
Strafrecht IV 2 AK
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 2 3 ÜK3
Staatshaftungsrecht 2  
Gesamt: 9  

Kurs SWS Klausur
Examenskurs Arbeitsrecht 2  
Examenskurs Zivilrecht 134  
Examenskurs Öffentliches Recht 104  
Examenskurs Strafrecht (im 7. oder 8. Semester zu belegen) 104  
Klausurenkurs 7  
Gesamt: 32/42  

Kurs SWS Klausur
Examenskurs Zivilrecht 134  
Examenskurs Öffentliches Recht 144  
Examenskurs Strafrecht (im 7. oder 8. Semester zu belegen) 104  
Klausurenkurs 7  
Gesamt: 34/44  
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