Im Rahmen Ihres Austauschstudiums haben Sie die Möglichkeit, am Studienprogramm "Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts" teilzunehmen. Nach dem zweisemestrigen Urkundsstudium können Sie nachweisen, dass Sie befähigt sind, grundlegende rechtliche Fragestellungen des deutschen Rechts in der deutschen Rechtssprache zu bearbeiten und die erworbenen Kenntnisse exemplarisch zu vertiefen.
Studiengangskoordination:
Frau Ulrike Wassermann
JUR 225
urkunde-jura@uni-passau.de
Telefon: 0851-509-2374
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung
Meine Sprechstunden über Zoom finden dienstags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und donnerstags zwischen 10.00 Uhr und 11.30 Uhr statt. Die Terminvergabe dazu und weitere Infos finden Sie auf Stud.IP (suchen Sie dort mein Profil und gehen Sie auf "Terminvergabe für Zoom-Sprechstunde").
Unabhängig davon können wir selbstverständlich gerne auch jederzeit einen individuellen (auch telefonischen) Beratungstermin vereinbaren. Dazu schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an: urkunde-jura@uni-passau.de .
oder
Sie müssen jede Veranstaltung mit einer Prüfungsleistung abschließen. Eine bloße Teilnahme ohne Prüfungsleistung ist nicht ausreichend!
Die Art der Prüfung (schriftlich/mündlich) wird von den jeweiligen Dozierenden festgelegt und zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Nähere Informationen zur Prüfung selbst, zum Prüfungsablauf und zu den konkreten Terminen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltung unter Stud.IP.
Wintersemester:
Sommersemester:
Zur Anrechnung von Studienleistungen, die an der Universität erbracht wurden, werden ECTS-Punkten vergeben. Aktuelle Informationen zu Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät, in denen Sie Credits erwerben können, sowie zum System der Punkteverteilung finden Sie in der ECTS-Informationsbroschüre.
Anzahl der ECTS-Punkte für anrechenbare Kurse außerhalb der Juristischen Fakultät
Kurs | SWS | ECTS |
---|---|---|
Deutsch als Fremdsprache - Hauptstufe 1/ C 1- Spezialkurs für Juristen | 2 | 5 |
Deutsch als Fremdsprache - Deutsche Rechtsprache und mündlicher Ausdruck | 2 | 5 |
Juristische Methodenlehre für internationale Studierende | 2 | 5 |
Punkte | Note |
---|---|
18 - 16 | sehr gut |
15 - 13 | gut |
12 - 10 | vollbefriedigend |
9 - 7 | befriedigend |
6 - 4 | ausreichend |
3 - 1 | mangelhaft (durchgefallen) |
0 | ungenügend (durchgefallen) |
Jede mit "nicht ausreichend" bewertete Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden. Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Modul als Punktezahl mindestens 4,0 erreicht wird. Die gesamte Prüfung ist nicht bestanden, wenn eine Teilleistung mit 0 Punkten bewertet worden ist.