Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts für ausländische Studierende
Im Rahmen Ihres Austauschstudiums haben Sie die Möglichkeit, am Studienprogramm "Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts" teilzunehmen. Nach dem zweisemestrigen Urkundsstudium können Sie nachweisen, dass Sie befähigt sind, grundlegende rechtliche Fragestellungen des deutschen Rechts in der deutschen Rechtssprache zu bearbeiten und die erworbenen Kenntnisse exemplarisch zu vertiefen.
Studiengangskoordination:
Frau Ulrike Wassermann
JUR 225
urkunde-jura@uni-passau.de
Telefon: 0851-509-2374
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung
Meine Sprechstunden über Zoom finden dienstags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und donnerstags zwischen 10.00 Uhr und 11.30 Uhr statt. Die Terminvergabe dazu und weitere Infos finden Sie auf Stud.IP (suchen Sie dort mein Profil und gehen Sie auf "Terminvergabe für Zoom-Sprechstunde").
Unabhängig davon können wir selbstverständlich gerne auch jederzeit einen individuellen (auch telefonischen) Beratungstermin vereinbaren. Dazu schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an: urkunde-jura@uni-passau.de .
- Sie dürfen noch nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein
- Sie müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und
- Sie müssen ein mindestens zweijähriges Studium der Rechtswissenschaft an einer ausländischen Hochschule erfolgreich absolviert haben
oder
- Sie müssen Ihr Studium in Passau im Rahmen eines integrierten juristischen Studienganges absolvieren, der von einer ausländischen Universität aufgrund einer Vereinbarung mit der Universität Passau angeboten wird.
Studienaufbau
- Studienbeginn: jeweils zum Wintersemester
- Studiendauer: zwei Semester
- Umfang: 60 ECTS-Credits
Studienablauf
Wintersemester:
Grundkursmodul
Wahlmodul
- Veranstaltungen mit insgesamt 10 ECTS aus den Bereichen Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht, Internationales Recht, Grundlagen des Rechts oder Deutsche Rechtssprache für Urkundsstudierende
Sommersemester:
Grundkursmodul
- Grundkurs Staatsrecht oder Privatrecht (Teil II) (10 ECTS)
Wahlmodul
- Veranstaltungen mit insgesamt 10 ECTS aus den Bereichen Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht, Internationales Recht, Grundlagen des Rechts oder Deutsche Rechtssprache für Urkundsstudierende
Modul "Übung zur Methodik des deutschen Rechts"
- Übung zur Methodik des deutschen Rechts für ausländische Studierende (10 ECTS)
Sie müssen jede Veranstaltung mit einer Prüfungsleistung abschließen. Eine bloße Teilnahme ohne Prüfungsleistung ist nicht ausreichend!
Die Art der Prüfung (schriftlich/mündlich) wird von den jeweiligen Dozierenden festgelegt und zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Nähere Informationen zur Prüfung selbst, zum Prüfungsablauf und zu den konkreten Terminen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltung unter Stud.IP.
Grundkursmodul
Wintersemester:
- Klausur im Grundkurs Privatrecht I
- Klausur im Grundkurs Staatsrecht I
Sommersemester:
- Klausur im Grundkurs Privatrecht I oder Staatsrecht I
Wahlmodul
- Pro Wahlfach eine mündliche oder schriftliche Prüfung zu Semesterende
"Übung zur Methodik des deutschen Rechts für ausländische Studierende"
- Ein mündlicher Vortrag auf Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung zu einem vorher festgelegten Thema. Die schriftliche Ausarbeitung soll dabei 20 Seiten nicht überschreiten.
Zur Anrechnung von Studienleistungen, die an der Universität erbracht wurden, werden ECTS-Punkten vergeben. Aktuelle Informationen zu Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät, in denen Sie Credits erwerben können, sowie zum System der Punkteverteilung finden Sie in der ECTS-Informationsbroschüre.
Anzahl der ECTS-Punkte für anrechenbare Kurse außerhalb der Juristischen Fakultät
Kurs | SWS | ECTS |
---|---|---|
Deutsch als Fremdsprache - Hauptstufe 1/ C 1- Spezialkurs für Juristen | 2 | 5 |
Deutsch als Fremdsprache - Deutsche Rechtsprache und mündlicher Ausdruck | 2 | 5 |
Juristische Methodenlehre für internationale Studierende | 2 | 5 |
18-Punkte-System
Punkte | Note |
---|---|
18 - 16 | sehr gut |
15 - 13 | gut |
12 - 10 | vollbefriedigend |
9 - 7 | befriedigend |
6 - 4 | ausreichend |
3 - 1 | mangelhaft (durchgefallen) |
0 | ungenügend (durchgefallen) |
Jede mit "nicht ausreichend" bewertete Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden. Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Modul als Punktezahl mindestens 4,0 erreicht wird. Die gesamte Prüfung ist nicht bestanden, wenn eine Teilleistung mit 0 Punkten bewertet worden ist.