CECIL
Allgemeines
Seit dem Wintersemester 2013/14 bietet die Juristischen Fakultät Studierenden die Möglichkeit an einem neuen englischsprachigen Studienprogramm, zum europäischen, internationalen und vergleichenden Recht, teilzunehmen. Bei erfolgreichem Bestehen wird den Studierende ein Zertifikat ("Certificate of Studies in European, Comparative and International Law") ausgestellt. Die Teilnahme an CECIL ist sowohl Studierenden der Universität Passau als auch internationalen Studierenden möglich, sodass ein gegenseitiger akademischer und kultureller Austausch stattfindet und gefördert wird.
Zielsetzung von CECIL
Der Besuch der Lehrveranstaltungen soll Studierenden die fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Rechtsvergleichung sowie des europäischen und des internationalen Rechts vermitteln und sie befähigen, grundlegende rechtliche Fragestellungen der Rechtsvergleichung, des europäischen und des internationalen Rechts in englischer Sprache zu bearbeiten und die erworbenen Kenntnisse exemplarisch zu vertiefen. Zusätzlich dazu werden begleitende Veranstaltungen zum Erwerb weiterer Kompetenzen wie "Academic Legal Writing" und/oder "Legal Presentation Skills" angeboten.
Der erfolgreiche Abschluss des großen Zertifikats oder des kleinen Zertifikats in Kombination mit der FFP I in Englisch wird zudem als studienbegleitende Zusatzausbildung nach § 37 Abs. 2 Nr. 3a JAPO anerkannt und kann somit eine Freiversuchsverlängerung ermöglichen. Jedoch ist die Doppelverwertung von Studien- und Prüfungsleistungen aus CECIL (z.B. mit identischen Leistungen aus dem Schwerpunktbereich) nicht möglich!
Des Weiteren kann der erfolgreiche Besuch einer CECIL Veranstaltung (ausgenommen von "Academic Legal Writing" und "Legal Presentation Skills") zum Erwerb des Pflichtfremdsprachenscheins nach § 24 Abs. 2 JAPO genutzt werden. Bitte beachten Sie aber auch hier das Verbot der Doppelverwertung.
Ablauf
Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Bestandteil von CECIL sind, kann sowohl zu Beginn des Sommer- als auch des Wintersemesters aufgenommen werden. Die erfolgreiche Teilnahme an CECIL-Lehrveranstaltungen kann entweder durch das große oder kleine Zertifikat bescheinigt werden und umfasst eine Regelstudienzeit (nicht verpflichtend!) von ein bis zwei Semestern (je nach Zertifikat):
- das kleine Zertifikat kann nach dem Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von acht Semesterwochenstunden (20 ECTS Punkte) und einer programmbegleitenden Veranstaltung (wie z.B. "Academic Legal Writing" oder "Legal Presentation Skills") ausgestellt werden.
- das große Zertifikat kann nach dem Besuch von Lehrveranstaltung im Umfang von etwa 16 Semesterwochenstunden (40 ECTS Punkte) und zwei unterschiedlichen programmbegleitenden Veranstaltungen (wie z.B. "Academic Legal Writing" oder "Legal Presentation Skills") ausgestellt werden.
Die Studierenden können ihren Interessen entsprechend verschiedene Lehrveranstaltungen auswählen und so ihren individuellen Stundenplan erstellen. Die Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen wird zu Beginn eines jeden Semesters aktualisiert. Nicht alle Kurse erscheinen daher vor Semesterbeginn. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über Stud.IP.
Der Besuch von einer oder zwei programmbegleitenden Veranstaltungen ("Academic Legal Writing" und/oder "Legal Presentation Skills") ist Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats. Diese Veranstaltungen können nicht für den Erwerb des Pflichtfremdsprachenscheins nach § 24 Abs. 2 JAPO genutzt werden.
Die CECIL-Lehrveranstaltungen stehen auch den Studierenden, die nicht das Ziel verfolgen, ein Zertifikat zu erwerben, offen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zu CECIL zugelassen werden können diejenigen Studierenden, die bereits die Zwischenprüfung absolviert haben, d.h. ab frühestens dem 4. Fachsemester. Studierende, die bisher nicht an einer deutschen Universität immatrikuliert waren, müssen mindestens zwei Jahre Rechtswissenschaften an einer ausländischen Universität studiert haben.
Zusätzlich dazu erfordert das Programm fortgeschrittene Englischkenntnisse (UNIcert® II oder Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens) bzw. Englisch als Mutter- oder Ausbildungssprache, die durch ein entsprechendes Zeugnis einer anerkannten Sprachenschule oder durch ein anerkanntes Sprachzeugnis (bspw. TOEFL, IELTS, Cambridge) nachgewiesen werden können. Es genügt, wenn Ihre Sprachkenntnisse in Englisch durch ein vergleichbares Zeugnis nachgewiesen werden können. Somit kann auch der Nachweis eines Gymnasiums (z.B. im Abiturzeugnis) genügen, wenn dort Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens bescheinigt werden. Auch mit einer erfolgreich bestandenen Aufbaustufe 2 in der FFA Englisch sind diese Voraussetzungen erfüllt.
Liegen die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen für CECIL nicht vor, können die Lehrveranstaltungen von deutschen sowie ausländischen Studierenden dennoch besucht und die Prüfungen geschrieben werden. Über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen kann in diesem Fall jedoch kein kleines oder großes Zertifikat ausgestellt werden.
Prüfungen
Am Ende der Vorlesungszeit eines jeden Semesters wird zu jedem Kurs in der Regel ein 30-minütiger Multiple-Choice Test angeboten. Der Leiter bzw. die Leiterin der Lehrveranstaltung kann auch eine andere Leistungskontrolle, wie z.B. eine kurze Präsentation oder eine Hausarbeit zur Prüfungsleistung bestimmen.
Die CECIL-Prüfungen finden im Regelfall am Freitag oder Samstag vor und am Montag sowie Dienstag nach Ende der Vorlesungszeit eines jeden Semesters statt. Die Prüfungstermine werden im Kurs selbst sowie online bekanntgegeben.
Die Legal Skills Workshops finden in virtueller Form statt. Genaueres dazu entnehmen Sie bitte StudIP.
Aktuelles
Falls Sie Interesse daran haben Ihre theoretischen Rechtskenntnisse in die Praxis umzusetzen, möchten wir Ihnen den Moot Court in Steuerrecht, den Willem C. Vis Arbitration Moot in Zivilrecht, den Philip C. Jessup Moot Court, den Moot Court Human Rights (EHRMCC) sowie den ICC Moot Court in Völkerrecht empfehlen.