Grundstudium
Zielsetzung
Das Grundstudium dient dem Erwerb von Grundkenntnissen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Außerdem werden den Studierenden die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen der Rechtsordnung vermittelt. Ferner werden in speziellen Veranstaltungen Schlüsselqualifikationen (u. a. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit) sowie rechtswissenschaftlich ausgerichtete Fremdsprachenkenntnisse vermittelt.
Dauer
Das Grundstudium umfasst drei Semester und endet mit Bestehen der Zwischenprüfung.
Ablauf
In den drei Hauptgebieten Privatrecht, Strafrecht und Staatsrecht werden Grundkurse angeboten, die sich jeweils über zwei Semester erstrecken. Im Rahmen der Grundkurse werden jeweils zwei Klausuren angeboten, von denen eine zu bestehen ist. In den Grundkursen Privatrecht und Staatsrecht werden diese Klausuren im zweiten Semester, im Grundkurs Strafrecht im dritten Semester angeboten.
Außerdem sind im 3. Fachsemester Veranstaltungen zum Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, zum Sachenrecht (ohne Kreditsicherungsrecht) und zum allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrechts zu besuchen, in denen jeweils Semesterabschlussklausuren angeboten werden. Von diesen Klausuren ist jeweils eine Klausur aus dem Bereich des Zivilrechts sowie eine aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts zu bestehen.
Sofern die Zwischenprüfung nach dem 3. Fachsemester noch nicht bestanden ist, können und müssen die noch fehlenden Klausuren im 4. bzw. 5. Fachsemester nachgeholt werden. Danach muss die Zwischenprüfung abgeschlossen sein.
Aufbau Grundstudium nach der StudPrüfO vom 1. April 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12. Mai 2022
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Einführung in die Rechtswissenschaft2 | 2 | |
Deutsche Rechtsgeschichte | 2 | |
Grundkurs1 Privatrecht I | 6 | |
Grundkurs1 Staatsrecht I | 4 | |
Römische Rechtsgeschichte | 2 | |
Gesamt: | 16 |
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Strafrechtsgeschichte | 2 | |
Grundkurs1 Privatrecht II | 6 | 2 GK |
Grundkurs1 Staatsrecht II | 4 | 2 GK |
Grundkurs1 Strafrecht I | 6 | |
Methodenlehre | 2 | |
Schlüsselqualifikationsveranstaltung2 | 1 | |
Gesamt: | 21 |
Kurs | SWS | Klausur |
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Vertragliche Schuldverhältnisse mit Vertragsgestaltung | 3 | SK |
Sachenrecht (ohne Kreditsicherungsrecht) | 4 | SK |
Zivilverfahrensrecht I (Erkenntnisverfahren) | 3 | |
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht | 4 | 2 SK |
Grundkurs1 Strafrecht II | 6 | 2 GK |
Grundkurs Europarecht und Internationales I | 2 | |
Schlüsselqualifikationsveranstaltung2 | 1 | |
Gesamt: | 23 |