Doppelabschluss Université Toulouse 1 Capitole
Die Universität Passau und die Université Toulouse 1 Capitole haben ein Abkommen geschlossen, um den Studierenden beider Universitäten die Möglichkeit eines Doppelabschlusses zu bieten.
Informationen für Passauer Studierende
Ziel
Sie verbringen ein Jahr an der Université Toulouse 1 Capitole und erhalten nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Kurse die "Licence en droit". Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die in Toulouse erzielten Ergebnisse als "Schwerpunkt Ausländisches Recht" anrechnen zu lassen.
Ablauf
- Auslandsjahr während des dritten Studienjahrs (5. + 6. Semester); die Studierenden besuchen in Toulouse die Veranstaltungen des 2. Studienjahres (L2)
- Vorbereitungsangebote:
- FFA für Juristen in Französisch
- Vorlesung: Einführung in das Französische Recht
Auswahl von 10 Studierenden anhand der Kriterien zur Verteilung von Plätzen im Ausland
Voraussetzung
Sie haben die ersten zwei Studienjahre erfolgreich absolviert, d. h. Ihre Juristische Zwischenprüfung erfolgreich bestanden.
Auslandsjahr
Sie besuchen gemeinsam mi den französischen Studierenden die Veranstaltungen des dortigen zweiten Studienjahrs (L2). Zu diesen zählen etwa das Vertragsrecht (Droit civil 1 [contrats], das Verwaltungsrecht (Droit administratif), das Straf- und Strafprozssrecht (Droit pénal und Procédure pénale) und das Handels- und Gesellschaftsrecht (Droit des affaires, Droit des sociétés). Insgesamt müssen Sie während des Auslandsjahres 60 ECTS-Punkte erzielen.
Prüfungen
- Sie erbringen gemeinsam mit den französischen Studierenden die Prüfungsleistungen des zweiten Studienjahres der „Licence“
- Falls Sie sich Ihr Austauschjahr als Schwerpunkt „Ausländisches Recht“ anerkennen lassen wollen, müssen Sie zusätzlich eine wissenschaftliche Arbeit zu einem Thema des französischen Rechts anfertigen.
Informationen für Toulouser Studierende
Ziel
Sie verbringen Ihr drittes Studienjahr an der Universität Passau und erhalten nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Kurse die "Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts" und die "Licence en droit".
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihrem fünften Studienjahr erneut an der Universität Passau einzuschreiben und den „LL.M. Deutsches Recht für ausländische Studierende“ unter Anrechnung Ihrer Leistungen des dritten Studienjahrs zu erwerben.
Ablauf
- Auslandsjahr während des dritten Studienjahrs (5. + 6. Semester).
- Auswahl von 10 Studierenden durch die Université Toulouse I Capitole
Allgemeine Voraussetzungen
- Teilnahme an den Grundkursen „Privatrecht I“ und „Staatsrecht I“ im Wintersemester sowie dem Grundkurs „Privatrecht II“ oder „Staatsrecht II“ im Sommersemester samt zugehöriger Übung
- Besuch des Moduls „Wissenschaftliches Arbeiten für ausländische Studierende“
- Besuch von 1–3 Wahlfächern pro Semester aus den Bereichen „Öffentliches Recht“, „Privatrecht“, „Strafrecht“, „Internationales Recht“, „Grundlagen des deutschen Rechts“ und/oder „Deutsche Rechtssprache für Urkundsstudierende“. Für das Wahlmodul müssen Sie insgesamt 20 ECTS-Punkte erbringen.
- Bitte beachten Sie: In Ihren zwei Auslandssemestern müssen Sie insgesamt 60 ECTS-Punkte erwerben.
Kurswahlhilfe
Für Vorlesungen können folgende ECTS-Punktzahlen zugrunde gelegt werden:
- 10 ECTS-Punkte jeweils für die Grundkurse Privatrecht, Staatsrecht und Strafrecht
- 10 ECTS-Punkte für ein Seminar
- 5 ECTS-Punkte für eine Vorlesung mit einem Umfang von 2 Semesterwochenstunden
Prüfungen
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur in „Staatsrecht I“ und „Privatrecht I“ im Wintersemester sowie erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur in Staatsrecht II oder Privatrecht II im Sommersemester
- Erfolgreiche Teilnahme an 1-3 Wahlfächern pro Semester:
Die Art der Prüfung in den Wahlfächern wird von den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern zu Beginn des Semesters festgelegt und bekannt gegeben. Möglich sind schriftliche Prüfungen (in der Regel dauern diese 120 Minuten) oder mündliche Prüfungen (diese finden als Einzel- oder Gruppenprüfungen statt und dauern ca. 15 Minuten pro Kandidatin und pro Kandidat).
- Anfertigung einer Seminararbeit nebst mündlichem Vortrag:
Die Seminararbeit wird in der Regel im Rahmen des Moduls „Wissenschaftliches Arbeiten für ausländische Studierende“ während des Wintersemesters geschrieben; das Referat erfolgt zum Ende des Wintersemesters.
Weitere Hinweise
- Bitte melden Sie sich vor Beginn des Wintersemesters zur Teilnahme an der „Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts“ an!
- Bei Fragen zur „Urkunde“ vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns.