Doppelmasterstudiengang mit der Université Catholique de Lille (Campus Paris)
Master im Deutsch-Französischen und Europäischen Wirtschaftsrecht
In Kooperation mit der renommierten privaten Université Catholique de Lille bietet die Universität Passau einen deutsch-französischen Masterstudiengang an, der auf Deutsch, Englisch und Französisch in Passau und Paris unterrichtet wird und eine Spezialisierung im Wirtschaftsrecht sowie im Recht der Digitalisierung ermöglicht. Der Studiengang richtet sich an alle (ehemaligen) Studierenden deutscher und französischer juristischer Fakultäten mit Erfahrung im Recht des jeweiligen anderen Landes.
Besonderheiten
- Masterabschluss im deutsch-französischen und europäischen Wirtschaftsrecht und/oder Recht der Digitalisierung
- Zwei Semester in Paris (Issy-les-Moulineaux)
- Dreisprachige Studienveranstaltungen in Deutsch, Französisch und Englisch
- Berufsbegleitende Tätigkeit in Anwaltskanzleien und Unternehmen als Teil des Studiums
- Studiengebühren werden vollständig von Arbeitgebern während des Studiums übernommen
- Studiengang kann sowohl in zwei Semestern nach der Ersten Juristischen Prüfung als auch vor der Ersten Juristischen Prüfung in vier Semestern absolviert werden
- Erfüllung der formellen Zulassungsvoraussetzungen für die französische Anwaltsprüfung (examen du barreau).
Kurzbeschreibung
Für die deutschen Studierenden beginnt der Studiengang in der Regel nach der Ersten Juristischen Prüfung (Staatsexamen) und besteht aus einem Studienjahr an der Université Catholique de Lille auf deren Pariser Campus (Issy-les-Moulineaux), wo die Lehrveranstaltungen in drei Sprachen stattfinden. Dort werden die Studierenden parallel zu den Lehrveranstaltungen in Unternehmen oder Anwaltskanzleien des deutsch-französischen oder europäischen Rechtsverkehrs tätig sein.
Alternativ können die deutschen Studierenden nach ihrem vierten Semester in Passau (nach bestandener Zwischenprüfung) gemeinsam mit den französischen Studierenden dreisprachige Lehrveranstaltungen zum deutschen, französischen und europäischen Wirtschaftsrecht in Passau besuchen und während fünf Monaten während der Semesterferien obligatorische Praktika in Unternehmen oder Anwaltskanzleien absolvieren und so das anschließende Studienjahr in Paris ohne vorhergehendes Staatsexamen belegen.
Abschluss
- Master (französischer Master 2) im deutsch-französischen und europäischen Wirtschaftsrecht (verliehen durch die Université Catholique de Lille in Kooperation mit der Université Toulouse 1 Capitole),
- Leistungsbescheinigung für das Studienjahr in Passau, falls die Erste Juristische Prüfung noch nicht erfolgreich abgelegt wurde.
Studieninhalte und Ablauf
Studierende nach der Ersten Juristischen Prüfung studieren berufsbegleitend auf dem Campus Paris (Issy-les-Moulineaux) der Université Catholique de Lille, d.h. sie haben jeweils eine Woche Theorie an der Universität gefolgt von zwei Wochen Praxis beim Arbeitgeber.
Studierende ohne abgeschlossene Erste Juristische Prüfung absolvieren die ersten beiden Semester gemeinsam mit den französischen Studierenden an der Universität Passau. In den Semesterferien absolvieren sie als Bestandteil des Studienganges Pflichtpraktika im Umfang von insgesamt fünf Monaten.
Studiengebühren und Finanzierung
Die Studiengebühren der renommierten Privatuniversität Université Catholique de Lille werden vollständig von den Unternehmen bzw. Anwaltskanzleien übernommen, in welchen die Studierenden studienbegleitend arbeiten. Überdies zahlen die Arbeitgeber den Studierenden während des Jahres in Paris ein zusätzliches Arbeitsentgelt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Förderung durch das LL.M. Stipendienprogramm des DAAD (weitere Informationen unter daad.de/go/stipd50015190) sowie weitere finanzielle Förderprogramme für Auslandsaufenthalte.
Berufsperspektiven
Erfolgreiche Absolvierende dieses Masterstudiengangs zeichnen sich durch vertiefte Kenntnisse im deutschen, französischen und europäischen Wirtschaftsrecht und/oder Recht der Digitalisierung, nachgewiesene Beherrschung der deutschen, englischen und französischen Rechtssprache sowie juristische Berufserfahrung in Deutschland und Frankreich aus.
Die berufsbegleitende Ausgestaltung des Studiengangs gewährleistet eine frühzeitige Eingliederung in den internationalen Arbeitsmarkt mit Vernetzungsmöglichkeiten und beste Berufschancen im deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr. Die Absolvierenden sind daher in besonderem Maße attraktiv für Anwaltskanzleien, Unternehmen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen mit Kontakten nach oder Standorten in Deutschland oder Frankreich. Ferner werden die Studierenden bei der beruflichen Eingliederung von den Karrierezentren beider juristischer Fakultäten in Deutschland und Frankreich unterstützt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs werden darüber hinaus die formellen Zulassungsvoraussetzungen für die französische Anwaltsprüfung (examen du barreau) erfüllt.
Insgesamt bestehen somit hervorragende Berufsperspektiven für Absolvent:innen, insbesondere im deutsch-französischen Wirtschafts- und Rechtsverkehr.
Qualifikation und Bewerbung
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester (Start in Paris Anfang September). Der Bewerbungsschluss für den einjährigen Studiengang ist jeweils am 15.05. für das darauffolgende Wintersemester. Ihre Bewerbung richten Sie an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Riehm (lehrstuhl.riehm@uni-passau.de). Die Bewerbung steht allen (ehemaligen) Studierenden deutscher juristischer Fakultäten offen.
Bewerber:innen weisen ihre Qualifikation nach durch
- die Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen) (für den einjährigen Studiengang) oder
- eine bestandene Juristische Zwischenprüfung und/oder eine Licence en Droit bzw. einen Bachelor of Laws oder Äquivalent (für den zweijährigen Studiengang), sowie
- Sprachkenntnisse in Deutsch, Französisch und Englisch (mindestens Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) und
- Grundkenntnisse des französischen Rechts (nachgewiesen z.B. durch einen Auslandsaufenthalt während des Studiums oder einschlägige Einführungskurse an der deutschen Heimatuniversität).
Dem Antrag fügen Sie bitte bei:
- ein Motivationsschreiben in englischer Sprache,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- das Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung (Staatsexamen), einen Nachweis über die bestandene Juristische Zwischenprüfung oder eine Licence en Droit,
- einen Nachweis der Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch,
- Bescheinigungen über bisherige Studienleistungen, sowie
- das Abiturzeugnis.
Die Examensnoten können bei Bedarf nachgereicht werden. In diesem Fall fügen sie bitte die Noten der "großen Scheine" bei.
Studierende, die sich für den zweijährigen Studiengang an der Université Catholique de Lille beworben haben und zugelassen wurden, müssen sich vor Studienbeginn bis 30. Juni beim Akademischen Auslandsamt der Universität Passau als Austauschstudierende anmelden.
Als Ansprechpartner:innen stehen Ihnen Frau Stefanie Dallmeier bei administrativen Angelegenheiten und Herr Prof. Dr. Thomas Riehm bei inhaltlichen Fragen zum Studium zur Verfügung.
Stefanie Dallmeier
Raum VW 108
Innstraße 41
Tel. +49 (0)851 509-1165
stefanie.dallmeier@uni-passau.de
Prof. Dr. Thomas Riehm
Raum JUR 310
Innstraße 39
Tel. +49 (0)851/509-2240
lehrstuhl.riehm@uni-passau.de
Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie in unserer Infoschrift sowie auf der Website der Université Catholique de Lille.