Studienplan
Aufbau der FFA
Die FFA baut auf guten allgemeinen Kenntnissen in der betreffenden Sprache auf und setzt daher den Besuch von Vorkursen (sogenannte Grundstufe 1 und 2) voraus, wenn entsprechende Vorkenntnisse fehlen. Sie gliedert sich in drei Stufen (Aufbaustufe, Hauptstufe 1 und Hauptstufe 2), die jeweils zwei einsemestrige Abschnitte und insgesamt ca. 16 Semesterwochenstunden umfassen.
Die Fachspezifischen Fremdsprachenprüfungen (FFP I und II) sind in jeweils zwei Abschnittsprüfungen unterteilt, wobei freisteht, wann und in welcher Reihenfolge diese abgelegt werden. Zulassungsvoraussetzung für jede Abschnittsprüfung ist aber der Besuch des zugehörigen und des vorherigen Semesters der jeweiligen Hauptstufe. (Die Abschnittsprüfungen I.2 und II.2 können also erst abgelegt werden, wenn beide Semester des Ausbildungsjahres besucht wurden.) Die FFP II kann erst nach der FFP I abgelegt werden. Das Bestehen der grundsätzlich nach den ersten vier Semestern vorgesehenen FFP I und der nach weiteren zwei Semestern abschließenden FFP II wird jeweils durch eine Prüfungsurkunde bescheinigt.
Ausstellung der Zeugnisse
Bitte beachten Sie: Die Zeugnisse für die FFA-Prüfung stellt das Sprachenzentrum aus.
Anträge bitte formlos an Herrn Killer oder Frau Buchheit.
Gesamtübersicht über die Sprachausbildung
Studienjahr | Stufe | Dauer | Inhalt und Abschluss |
---|---|---|---|
1. Studienjahr | Grundstufe 1* | 2 Semester | Allgemeine Fremdsprachenausbildung Abschluss: Grundstufenschein |
2. Studienjahr | Grundstufe 2 | 2 Semester | Allgemeine Fremdsprachenausbildung Abschluss: Grundstufenschein |
3. Studienjahr | FFA-Aufbaustufe 1 | Wintersemester | Vertiefte allgemeine Fremdsprachenausbildung Landes- und Rechtskunde Abschluss: FFA-Aufbaustufenschein |
3. Studienjahr | FFA-Aufbaustufe 2 | Sommersemester | Vertiefte allgemeine Fremdsprachenausbildung Landes- und Rechtskunde Abschluss: FFA-Aufbaustufenschein |
4. Studienjahr | FFA-Hauptstufe 1.1 | Wintersemester | Fachsprachliche Ausbildung Rechtssystem des jeweiligen Landes Abschluss: FFP I |
4. Studienjahr | FFA-Hauptstufe 1.2 | Sommersemester | Fachsprachliche Ausbildung Rechtssystem des jeweiligen Landes Abschluss: FFP I |
5. Studienjahr | FFA-Hauptstufe 2.1 | Wintersemester | Fachsprachliche Ausbildung Spezialisierung Abschluss: FFP II |
5. Studienjahr | FFA-Hauptstufe 2.2 | Sommersemester | Fachsprachliche Ausbildung Spezialisierung Abschluss: FFP II |
* Wird für Englisch nicht angeboten.
Einzelheiten zum Ablauf der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung können Sie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen an der Universität Passau vom 6. August 2007 entnehmen.