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Studienzertifikat Osteuropäisches Recht

Das auf das Studienzertifikat "Osteuropäisches Recht" abzielende Studium ist als Ergänzung und Begleitung des regulären juristischen Studiums zu sehen.

Die Inhaber weisen dadurch vertiefte Studienleistungen in Bezug auf osteuropäische Rechtsordnungen nach. Die Studien beziehen sich sowohl auf Mittelosteuropa (unter Einrechnung von Südosteuropa) als auch auf Osteuropa im spezifischen Sinn (GUS-Staaten, Baltikum und Mongolei).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikats ist, dass der Studierende  studienbegleitend an Veranstaltungen über Osteuropäisches Recht im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden teilnimmt und Leistungen erfolgreich abgelegt.

Die Leistungsnachweise können an den partizipierenden Universitäten Berlin, Hamburg, Kiel, Köln, Regensburg oder Salzburg erworben werden, teilweise auch ergänzend postgraduiert.

Die Universität Passau verleiht das Gesamtzertifikat jedoch nur dann, wenn die meisten der erforderlichen Teilleistungen an dieser Universität erbracht worden sind.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Studium sowie Prüfungen entnehmen Sie bitte § 5 und 6 der Ordung über den Erwerb des Studienzertifikats "Osteuropäisches Recht".

Anmeldung

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular am  Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Dederer an.

Kontakt

Prof. Dr. Hans-Georg Dederer
Prof. Dr. Hans-Georg Dederer
Raum JUR 110
Innstr. 39
Passau
Tel.: +49(0)851/509-2340
Fax: +49(0)851/509-2342
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung mit dem Sekretariat

Rechtsgrundlage

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