Studienzertifikat Osteuropäisches Recht
Das auf das Studienzertifikat "Osteuropäisches Recht" abzielende Studium ist als Ergänzung und Begleitung des regulären juristischen Studiums zu sehen.
Die Inhaber weisen dadurch vertiefte Studienleistungen in Bezug auf osteuropäische Rechtsordnungen nach. Die Studien beziehen sich sowohl auf Mittelosteuropa (unter Einrechnung von Südosteuropa) als auch auf Osteuropa im spezifischen Sinn (GUS-Staaten, Baltikum und Mongolei).
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikats ist, dass der Studierende studienbegleitend an Veranstaltungen über Osteuropäisches Recht im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden teilnimmt und Leistungen erfolgreich abgelegt.
Die Leistungsnachweise können an den partizipierenden Universitäten Berlin, Hamburg, Kiel, Köln, Regensburg oder Salzburg erworben werden, teilweise auch ergänzend postgraduiert.
Die Universität Passau verleiht das Gesamtzertifikat jedoch nur dann, wenn die meisten der erforderlichen Teilleistungen an dieser Universität erbracht worden sind.
Die Zulassungsvoraussetzungen für Studium sowie Prüfungen entnehmen Sie bitte § 5 und 6 der Ordung über den Erwerb des Studienzertifikats "Osteuropäisches Recht".
Anmeldung
Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Dederer an.