An der Juristische Fakultät können Sie neben ihrem juristischen Studium Ihr Wissen durch Zusatzqualifikationen vervollständigen.
Je nach Interesse und Zeitaufwand können Sie zwischen folgenden Zusatzqualifikationen wählen:
Für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung und Juristischen Universitätsprüfung werden in Bayern keine Leistungsnachweise für Schlüsselqualifikationen verlangt. Die Belegung dieser Lehrveranstaltungen wird jedoch empfohlen.
Das Team Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) bietet Studierenden der Rechtswissenschaften Seminare, die für die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis erforderlich sind und ergänzend zum regulären juristischem Studium belegt werden können. Laut Deutschem Richtergesetz DRiG § 5a (3) sollten Schlüsselqualifikationen wie
während des Studiums erworben werden.
Das ZKK bietet daher in vielen der genannten Bereichen Seminare an. Die erfolgreiche Teilnahme kann durch ein Gesamtzertifikat über Schlüsselqualifikationen nach DRiG § 5a (3) bestätigt werden. Die spezifischen Angeboten für Jura Studierende werden auf den Webseiten des ZKK aufgeführt.