Wenn es not tut, nimmt der Staat immer schon Ressourcen Privater in Anspruch, sei es beim polizeilichen Notstand oder beim Requirieren für das Militär. Standen hierbei bisher körperliche Sachen im Vordergrund, kommt durch den Data Act (DA) – und speziell dessen Art. 14-22 – der Zugriff des Staates auf Daten in den Blick. Die Corona-Bekämpfung war hier der Augenöffner, der Ukraine-Krieg zeigt, dass Daten auch im Verteidigungsfall wichtig sind und die Bekämpfung von Auswirkungen des Klimawandels ist ebenfalls datengetrieben.
Zu „Datenrecht im Ausnahmefall“ referieren und diskutieren Prof. Dr. Moritz Hennemann (Universität Freiburg), Passauer Professoren und DA-Kommentatoren, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn) sowie Praktiker des Bevölkerungsschutzes.