In den im Sommersemester 2023 stattfindenden Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter folgender Gruppen gewählt:
- der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, der Mitarbeiter und Promovierenden,
- der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- der Studierenden in den Senat, in den Fakultätsrat der Juristischen Fakultät, in den Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, in den Fakultätsrat der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, in den Fakultätsrat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät und in den Fakultätsrat der Fakultät für Informatik und Mathematik sowie die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in das Studierendenparlament.
Sie können ab dem 2. und bis zum 15. Mai (Fristablauf: 16:00 Uhr) Ihre Wahlvorschläge einreichen. Wir freuen uns über eine rege Mitwirkung!
Die wichtigsten Daten zur Hochschulwahl im Überblick:
- Einreichung der Wahlvorschläge vom 02.05.2023 bis 15.05.2023, 16:00 Uhr
- Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge spätestens am: 21.06.2023
- Auslegung des Wählerverzeichnisses am: 02.06., 05.06. und 06.06.2023
- Schließung des Wählerverzeichnisses am: 07.06.2023
- Tag der Stimmabgabe am 05.07.2023 von 9:00 bis 18:00 Uhr in der Innsteg-Aula (ISA Räume 007 und 008, Innstraße 23, 94032 Passau)
Sie möchten dieses Jahr an der Briefwahl teilnehmen? Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bei Antrag auf Übersendung spätestens bis 21.06.2023, bei persönlicher Entgegennahme spätestens bis 28.06.2023 möglich.
Vorlagen für die Wahlvorschläge sowie alle weiteren für die Ausübung des Wahlrechts relevanten Informationen finden Sie auf der Webseite des Wahlamts. Auch das Wahlausschreiben für die Hochschulwahlen 2023 können Sie dort aufrufen.