Gegenstand des Projekts
Vorhabenbeschreibung
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Anwendung der Genomeditierung mittels CRISPR/Cas9 auf induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen), die mit dem Ziel der autologen Transplantation in somatische Zellen differenziert werden, und auf menschliche Ein-Zell-Embryonen im Pronukleus- bzw. Zygotenstadium zur Therapie von Erbkrankheiten.
Erster Schritt der Untersuchung wird die Analyse der anwendbaren rechtlichen Regelungen auf die dargestellten Szenarien sein. Auf der Grundlage einer kritischen Prüfung des bestehenden rechtlichen Regelwerks sollen mögliche Regelungslücken identifiziert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts ist das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf bioinformationelle Selbstbestimmung des Patienten und regulatorischen Anforderungen an iPS-Zell-basierte Gentherapien. Hierbei ist insbesondere abzuwägen zwischen dem Interesse des Patienten am Schutz seiner Biodaten und staatlichen Anforderungen an die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von iPS-Zelltranplantaten.
Schließlich sollen Anpassungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen werden. Dabei sind verfassungsrechtliche Grundsatzfragen, etwa nach dem Status von Pronukleusstadien, ebenso bedeutsam wie verfassungsrechtliche Implikationen von Kategorien wie „Menschenwürde“ und „Menschenbild“ oder „Natürlichkeit“, „Unantastbarkeit“ oder „Zufälligkeit“ menschlichen Lebens.
Das juristische Teilprojekt sieht gerade auch hinsichtlich der angestrebten Anpassung des Rechtsrahmens ferner eine rechtsvergleichende Untersuchung vor. Im Hinblick auf Regelungen zu iPS-Zell-basierten und embryobasierten Gentherapien sollen andere Rechtsordnungen (etwa der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Japans und Chinas) sowie der internationale Rechtsrahmen analysiert und für mögliche Reformvorschläge berücksichtigt werden.