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Ursprünglich als Präsenztagung für den 20.03.2020 geplant, wurden die Beiträge der Tagung coronabedingt online veröffentlicht.
Die Digitalisierung durchdringt immer mehr Bereiche des Lebens und auch der Rechtswissenschaften. Mit dem Aufstieg von Legal Tech und Firmen, die automatisiertes Geltendmachen von Ansprüchen gemütlich vom heimischen Sofa aus anbieten, sieht sich das Rechtssystem mit neuen Herausforderungen und bereits bekannten Problemen in veränderten Umständen konfrontiert.
Dem will sich die Tagung in drei Blöcken nähern. Zunächst soll betrachtet werden, wie Daten grundsätzlich (auch offline) qualitätsgesichert erlangt werden können und wer für eine Verfügbarkeit und Validität einstehen muss. Im Anschluss soll herausgearbeitet werden, ob und wie solche Daten zuverlässig in Systeme wie die Blockchain eingespeist werden können. Und schließlich wird die Frage diskutiert, welche Anwendungsbereiche und potentielle Automatisierungsprozesse sich daraus für die Rechtsanwendung ergeben.
Die Beiträge sind unter dem Stichwort "Input Control" zu finden.
Am 30.10.2019 um 18:00 (s.t.) veranstaltete die Forschungsstelle eine zweistündige Podiumsdiskussion zum Thema
Von Brexit bis Bundestagswahl – Wie Microtargeting den Wahlkampf in Europa revolutioniert
Bei der Brexit-Kampagne „Vote Leave“ oder im Bundestagswahlkampf 2017 war deutlich zu erkennen, dass auch im Wahlkampf eine digitale Revolution erfolgt. Während Microtargeting in den USA bereits seit längerer Zeit für politische Kampagnen genutzt wird, ziehen jetzt auch die europäischen Länder langsam nach. Doch was hat es mit dieser Wahlkampftechnik auf sich – wo liegen Chancen, wo Risiken und wie ist das Ganze rechtlich zu bewerten?
Microtargeting ist eine Kommunikationsstrategie, bei der mit individualisierter Wahlwerbung (z.B. über Facebook) gezielt einzelne Personen(-gruppen) angesprochen werden können. Diese Methode ermöglicht es, sich direkt mit individuell abgestimmten Inhalten an einzelne Bürgerinnen und Bürger zu wenden. Gleichzeitig bietet das Microtargeting aber auch ein großes Missbrauchspotential, insbesondere wenn es der Verbreitung von falschen Informationen dient. Daten nehmen eine zentrale Position bei dieser Wahlkampfstrategie ein, was auch Fragen zum Datenschutzrecht aufwirft.
Experten aus Forschung und Praxis diskutierten mit dem Publikum Vor- und Nachteile, aber auch die rechtlichen Grundlagen des Microtargeting.
Programm:
18:00 bis 18:15: Begrüßung durch Prof. Dr. Kai von Lewinski, kurze Vorstellung der Referenten durch Moderator Prof. Dr. Jan H. Schumann
18:15 bis 18:30: „Rechtliche Grundlagen der gezielten Wähleransprache“, Tristan Radtke, Diplom-Jurist und Webentwickler
18:30 bis 18:45: „Microtargeting als gezielte Wähleransprache“, Conrad Clemens, Landesgeschäftsführer der CDU Sachsen und Wahlkampfmanager für die Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen in Sachsen 2019
18:45 bis 19:00: „Microtargeting im Spannungsfeld von Kommunikations- und Rechtswissenschaft“, Keno Christoffer Potthast, Hans Bredow Institut, Hamburg
19:00 bis 20:00: Diskussion, moderiert durch Prof. Dr. Jan H. Schumann, Universität Passau
Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ erlebt in letzter Zeit einen enormen Aufschwung. In fast jeder modernen Software ist sie in der einen oder anderen Form enthalten, gleich ob in Videospielen, Diktierprogrammen oder Suchmaschinen. Die Einsatzmöglichkeiten und das Potenzial dieser Technik scheinen grenzenlos. So wurde kürzlich das erste Kunstwerk versteigert, das von einer durch künstliche Intelligenz ermöglichten Software geschaffen wurde.
Auch in der Arbeitswelt hält die Künstliche Intelligenz in Form von Algorithmen Einzug. Sei es ein Auswahlprozess im Bewerbungsverrfahren, Effizienzsteigerung im laufenden Betrieb oder Kontrolle von Arbeitsleistungen. Überall kann KI einerseits Prozesse beschleunigen, Tätigkeiten erleichtern und die Effizienz steigern. doch droht auch ein Sammeln von Daten, Dirskriminierung und Empathieverlust. Die Diskussion mit Experten aus verschiedenen Disziplinen soll Ansatzpunkte, Chancen und Risiken beleuchten.
Es diskutierten Matthias Spielkamp (AlgorithmWatch), Dr. Uli Meyer (MCTS) und Prof. Dr. Peter Wedde (d+a consulting GbR).
Am 21. und 22. März 2019 veranstaltete die Forschungsstelle unter Leitung von Prof. Dr. Kai von Lewinski eine Tagung zum Thema "Formate des Datenjournalismus".
Weitere Informationen
Berichte zur Tagung finden Sie beim Digitalmagazin, sowie in Fachzeitschriften: Affeldt/Hähnle, Formate des Datenjournalismus, AfP 2019, 129-130; Sangl/Stemkowitz, MMR-Aktuell 2019, 415809; Mostler/Hermann, ZD-Aktuell 2019 (iE); Dornauer/Knoeppfler, K&R 2019 (iE).
Am 13.12.2018 um 18 Uhr (c.t.), veranstaltete die Forschungsstelle in Hörsaal 11 (IM) einen 60-minütigen Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema:
"Zurück in die Zukunft der Rechtsinformatik? – Eine Einschätzung und Diskussion zum bleibenden und künftigen Wert der Rechtsinformatik"
Referent: Prof. em. Dr. Dr.h.c. Wolfgang Kilian, Institut für Rechtsinformatik (IRI), Leibniz - Universität Hannover
Die Rechtsinformatik als das interdisziplinäre Bindeglied zwischen Recht und Informatik hat in den Jahren ihres Bestehens mehrere methodische Häutungen durchgemacht. Nachdem die IT-rechtlichen Gehalte nun mehr und mehr in Praxis und Dogmatik der anderen juristischen Fächer einsickern und mit Entwicklungen wie Legal Tech zugleich neue Impulse für die juristische Arbeit mit Computern gesetzt werden, stellt sich die Frage nach Zukunft und Aufgabe der Rechtsinformatik als eigenständiges Fach.
Um dies zu beantworten, soll zu den Wurzeln der Rechtsinformatik zurückgegangen werden. Einerseits hatte sie über die Systemtheorie und Systemanalyse eine starke Beziehung zur Soziologie und beschäftigte sich mit der Interaktion von (sozialen und technischen) Systemen einschließlich denen des Rechts. Mit der Betrachtung von (System-)Design war andererseits auch ein Anschluss für die Ingenieurswissenschaften zu den Rechts- und Gesellschaftswissenschaften geschaffen. Und nicht zuletzt befruchtete die Auseinandersetzung mit mathematischer Logik und der Modelltheorie die Methodendiskussion in den Rechtswissenschaften.
Am 08. und 09. Dezember 2018 fand in Istanbul die internationale Konferenz "Current Issues in the Protection of Personal Data un European and Turkish Law" statt.
Das Forschungsprojekt war hier gleich doppelt vertreten:
Armin Gerl stellte unter dem Titel "The Layered Privacy Language (LPL) Framework - Opportunities and Challanges" eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit informatischem Schwerpunkt vor, Dirk Pohl unter dem Titel "Data Portability: One of the Few True Innovations of the GDPR?" eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit rechtlicher Schwerpunktsetzung
Am 22. November 2018 hielt Stud.HK. Judith Affeldt auf der Tagung "Dateneigentum und Datenhandel kompakt" der ESV-Akademie einen Vortrag zum Thema "Wert von personenbezogenen Daten".
Tagungsbericht zu der Veranstaltung und zum Vortrag von Frau Affeldt
Prof. Konrad Lachmayer und Prof. Kai von Lewinski organisierten eine internationale Konferenz an der Sigmund Freud Privatuniversität in Wien über „Datenschutz im Rechtsvergleich: Deutschland – Österreich“. Die Referenten kamen aus Bereichen der Wissenschaft, Behörden und der Anwaltschaft.
Für das Projekt "FREDI" nahmen Dipl. Jur. Annika Kieck (Rechtsvergleich Deutschland), Wiss. HK. Maximilian Gerhold [licencié en droit (Toulouse 1); Rechtsvergleich Frankreich] und Dirk Pohl [LL.B. (London); Rechtsvergleich England] an der Veranstaltung teil.
Tagungsbericht der Forschungsstelle: Rechtsvergleichung Datenschutz Österreich und Datenschutz – Tagung an der SFU Wien am 14. und 15. Juni 2018, Zeitschrift für IT-Recht, Rechtsinformation und Datenschutz (jusIT), 2018/04, S. 166 – 168 (Maximilian Gerhold zusammen mit Dirk Pohl)
Am 28. Mai 2018 veranstaltete die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung einen Vortragsabend zum Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirft seit zwei Jahren ihre Schatten voraus. Ab dem 25. Mai 2018 soll diese nun das Datenschutzrecht in Europa einheitlich regeln. Spätestens durch die in letzter Zeit zahlreicher werdenden Informationen über Änderungen der Datenschutzerklärungen sind diese Fragen nun auch beim Endverbraucher angekommen.
Die Reaktionen auf die rechtlichen Änderungen auf Seiten der Unternehmen reichen dabei von gefährlicher Untätigkeit bis hin zu auf Halbwissen basierendem Aktionismus. Dies ist sicher auch dem technikneutralen und nicht-branchenspezifischen Ansatz zu verdanken, durch den naturgemäß komplexe Abwägungsfragen dem Datenverarbeiter auferlegt werden. Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung ist dabei eine unternehmerische Tätigkeit ohne Verarbeitung personenbezogener Daten mittlerweile der absolute Ausnahmefall. Auch jede Verbraucherin und jeder Verbraucher wird somit indirekt von den neuen Regelungen betroffen sein. Für die Aufsichtsbehörden ergibt sich zudem ein ganz erheblicher Überwachungsaufwand.
Mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis sollen die nun geltenden Änderungen und deren Umsetzung in der Praxis kritisch betrachtet werden. Abseits aller sicherlich bestehenden Risiken und Unklarheiten sollen hier praxisgerechte Wege zur Umsetzung der Rechtslage aufgezeigt werden.
Das 13. Internationale For..Net-Symposium sieht sich als Plattform und Impulsgeber für eine werteorientierte und sichere Internetnutzung. Es richtet sich an Interessierte aus Wissenschaft und Wirtschaft, Recht und Gesellschaft. Kooperationspartner ist die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung (FREDI).
Tagungsbericht von FREDI: Hostacna/Pohl, Wertschöpfung durch Digitalisierung – Innovation. Ethik. Sicherheit., AfP 2018, 211-213
Tagungsbericht von For..Net: Lorenz/Kitur/Leeb, MMR-Aktuell 2018, 406179