Großer Schein im Strafrecht
Großer Schein im Strafrecht nach PO-Version: [20191]
Als sogenannte "Große Scheine" werden die Leistungsnachweise bezeichnet, die bei erfolgreichem Abschluss der Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht ausgestellt werden, § 24 Abs.1 Satz 1 JAPO 2003, § 32 StudPrüfO.
Die Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht erfolgt ab 22.11.2021 NICHT mehr über die jeweiligen Lehrstühle, sondern ausschließlich elektronisch über das Campusportal!
Bitte drucken Sie dazu den entsprechenden Kontoauszug/Notenspiegel (nur bestandene Prüfungen) aus, aus dem ersichtlich ist, dass Sie im Hauptstudium alle erforderlichen Leistungen im Strafrecht erfolgreich bestanden haben und reichen diesen dann bei Ihrer Examensanmeldung beim LJPA ein.
BITTE BEACHTEN SIE: Diese Regelung gilt nur für die Studierenden, die in der (derzeit aktuellen) Prüfungsversion ("PO-Version: [20191]") eingeschrieben sind! In welcher Prüfungsversion Sie eingeschrieben sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug ("Prüfungsordnung: Version SS 2019").
Für diejenigen, die noch in der Prüfungsversion 1 ("PO-Version: [1]" bzw."Prüfungsordnung: Version 1") eingeschrieben sind, erfolgt die Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht nach wie vor über denjenigen Lehrstuhl, dessen Dozent bzw. Dozentin die Klausur, die jetzt zur Anrechnung für den Großen Schein dient, gestellt hat.
Die Beantragung und Abholung des Großen Scheins ist am Lehrstuhl von Prof. Asholt nur postalisch möglich.
Folgende Unterlagen müssen für die Ausstellung des Großen Scheins vorgelegt werden:
- HISQIS-Ausdruck über die bestandenen Klausuren sowie die bestandene Hausarbeit
- Zwischenprüfungszeugnis (Kopie)
- Immatrikulationsbescheinigung für das entsprechende Semester
- Studienverlaufsbescheinigung
- + ein an Sie adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag