Aktuelles
Hinweise zur Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht
Die Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht erfolgt ab 22.11.2021 NICHT mehr über die jeweiligen Lehrstühle, sondern ausschließlich elektronisch über HisQis!
Bitte drucken Sie dazu den entsprechenden Kontoauszug/Notenspiegel (nur bestandene Prüfungen) bei HisQis aus, aus dem ersichtlich ist, dass Sie im Hauptstudium alle erforderlichen Leistungen im Strafrecht erfolgreich bestanden haben und reichen diesen dann bei Ihrer Examensanmeldung beim LJPA ein.
BITTE BEACHTEN SIE: diese Regelung gilt nur für die Studierenden, die in der (derzeit aktuellen) Prüfungsversion ("PO-Version: [20191]") eingeschrieben sind! In welcher Prüfungsversion Sie eingeschrieben sind, entnehmen Sie bitte Ihrem HisQis-Kontoauszug ("Prüfungsordnung: Version SS 2019").
Für diejenigen, die noch in der Prüfungsversion 1 ("PO-Version: [1]" bzw. "Prüfungsordnung: Version 1") eingeschrieben sind, erfolgt die Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht nach wie vor über denjenigen Lehrstuhl, dessen Dozent bzw. Dozentin die Klausur, die jetzt zur Anrechnung für den Großen Schein dient, gestellt hat.
Falls Sie zu dieser Personengruppe gehören und den Schein über den Lehrstuhl ausgestellt bekommen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen
- Hausarbeit im Original (wenn möglich)
- HISQIS-Ausdruck über die bestandenen Klausuren sowie die bestandene Hausarbeit
- Zwischenprüfungszeugnis
- Immatrikulationsbescheinigung für das entsprechende Semester
Der Schein kann in desem Fall nach vorheriger Terminvereinbarung (per Mail oder telefonisch über das Sekretariat) beantragt und abgeholt werden.