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Forschung

Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls sind das Öffentliche Recht in Gestalt des klassischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts einschließlich seiner geschichtlichen Entwicklung und normativen Einbindung in die europäische Rechtsordnung.

Daneben erforscht der Lehrstuhl mit dem Sicherheitsrecht eines der dynamischsten Rechtsgebiete unserer Zeit. Schon der Begriff „Sicherheitsrecht“ steht für einen Paradigmenwechsel des Rechts, das sich vom althergebrachten Polizeirecht mit seinen Idiomen „Gefahr“ und „Störer“ mehr und mehr ablöst. Bei den rechtstatsächlichen Phänomenen, auf die das Sicherheitsrecht des 21. Jahrhunderts reagiert, handelt es sich regelmäßig um transnationale Bedrohungslagen wie den Internationalen Terrorismus, die Organisierte Kriminalität einschließlich der Proliferation oder unterschiedlicher Formen von Cyberangriffen und Cyberkriminalität. Neben menschengemachten Gefahren zählen zum sicherheitsrechtlichen Fokus des Lehrstuhls aber auch ähnlich schwer prognostizierbare Risiken wie Naturkatastrophen oder globale Pandemien (z.B. aktuell die COVID-19-Pandemie).

Mit dem Recht der neuen Technologien erschließt die dritte Profillinie des Lehrstuhls eine Vielzahl unterschiedlicher Gegenstände (rechts-) wissenschaftlicher Betrachtung und Analyse. Technologierecht ist ein relativ junges Rechtsgebiet, das sich insbesondere mit der Wirkung neuer Technologien auf das Recht und die Gesellschaft befasst. Dabei ist jeweils eine zentrale Frage, wie der technische Fortschritt mit dem Rechtssystem interagiert und von ihm aufgenommen wird. Der Begriff der „Technologie“ reicht in diesem Zusammenhang von der Wirkung neuer Informations- und Kommunikationsmedien, automatisierter Datenverarbeitung und der Automatisierung von Arbeitsprozessen bis hin zum Themenfeld der „Künstlichen Intelligenz (KI)“. Damit schließt das Technologierecht Materien wie das Datenschutzrecht, das Recht der Cybersicherheit, das Telekommunikationsrecht sowie die Analyse und Bewertung digitaler Geschäftsmodelle und Netzwerktechnologien ein.

Promotionen

Es werden Promotionsvorhaben in allen Forschungsgebieten des Lehrstuhls betreut, insbesondere im Sicherheitsrecht und im Recht der neuen Technologien. Ihrer Anfrage ist ein Lebenslauf mit Notenübersicht sowie ein auf 2-3 Seiten dargelegter hinreichend konkreter erster Themenvorschlag beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass die Annahme zur Promotion nach der Promotionsordnung der Universität Passau grundsätzlich den Abschluss einer juristischen Prüfung mit „vollbefriedigend“ (9,00 Punkte) voraussetzt.

Handapparat

Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien verfügt über einen umfangreichend Handapparat, dessen Bestand über den Katalog der Universitätsbibliothek eingesehen werden kann. Grundsätzlich können alle vorhandenen Bücher nach vorheriger Absprache mit dem Lehrstuhl an Studierende und Angehörige anderer Lehrstühle entliehen werden.

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