Liebe Studierende,
wie Sie sicherlich wissen, lässt sich derzeit nicht vorhersagen, ob der Studienbetrieb am 20. April wieder in gewohnter Form aufgenommen werden kann.
Die juristische Fakultät ist bestrebt, für den Fall, dass das Semester zum vorgesehenen Termin starten sollte, indes keine Präsenzlehre möglich ist, allen Jahrgängen ein modifiziertes (virtuelles) Lehrangebot anzubieten, dass Ihnen ermöglicht, Ihre Studien im Großen und Ganzen zumindest so fortzuführen, dass Sie keine Nachteile in Ihrem Fortkommen haben.
Wir können zu diesem Zeitpunkt aber noch nichts zu einzelnen Veranstaltungen sagen. Spekulationen lohnen nicht. Universität und Fakultät müssen hier einfach die Entwicklungen im Land, aber natürlich auch grundlegende Entscheidungen des Ministeriums abwarten.
Niemand weiß, ob wir das Sommersemester im virtuellen Format starten. Dennoch könnte die augenblickliche Situation ein Anlass dafür sein, dass Sie sich, soweit noch nicht geschehen, einmal mit den üblichen Formaten der Onlinelehre vertraut machen. Hinweise und Tipps werden in der nächsten Zeit auf den Seiten des ZIM eingestellt. Selbst wenn die Lehre in gewohnter Form wieder aufgenommen werden würde, wäre das auch so eine lohnende Zukunftsinvestition.
Beachten Sie aber:
1.Zwischenprüfungen:
Sämtliche Anmeldefristen bleiben bestehen (Anmeldungen über HISQIS) und zwar gleich, ob es sich um eine „Wiederholerklausur“ aus dem Wintersemester oder eine solche des aktuellen Sommersemesters 2020 handelt.
Klausurtermine bleiben bestehen. Sollten Klausuren nicht zu den avisierten Terminen geschrieben werden können, gilt: Würden Klausurtermine über einen erheblichen Zeitraum verschoben oder sich das „äußere Format“ der Prüfungsleistung grundlegend ändern (für letzteres ist im Moment aber nichts ersichtlich), können Sie nach Bekanntgabe der Änderung von der Anmeldung zurücktreten.
2. Übungen, Leistungen im Hauptstudium
Fristen für die Hausarbeiten sind bis 27.5.2020 verlängert (Zurechnung zum Sommersemester 2020). Frist für eine Anrechnung im Wintersemester 2019/2020: Verlängerung bis 7.5.2020. Bitte informieren Sie sich hier auch auf der Homepage des jeweiligen Lehrstuhls.
Was Klausuren in den Übungen bzw. Abschlussklausuren von Vorlesungen betrifft, lässt sich derzeit nichts konkretes sagen. Soweit Lehrstühle nichts Gegenteiliges bestimmen, bleiben die bisher erfolgten Bekanntmachungen aber erst einmal fortbestehen.
3. Schwerpunktbereiche
3.1 Anmelderunde III zum SPB / Wechsel des SPB / Anmeldung zur mündlichen Prüfung im SPB: Die Anmeldung findet – wie bekannt gemacht – statt. Fristen bleiben bestehen. Die Anmeldung erfolgt beim Zentralen Prüfungssekretariat. Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem Prüfungssekretariat gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache beim Prüfungssekretariat ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.
3.2 Anmelderunde II zu den Seminaren des SPB (soweit von den Lehrstühlen vorgesehen): Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem jeweiligen Lehrstuhl gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache bei den Lehrstühlen ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Das würde selbst dann gelten, wenn sich zum Semesteranfang alles wieder normalisiert hätte.
3.3 Alle Informationen zu Anmeldefristen und Formalitäten finden Sie auch unter: https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung/
Anmeldeformulare finden Sie unter:
https://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/rechtswissenschaften/
3.4 Die Bearbeitungsfristen für die Seminare der JUP sind während der Schließung der Bibliothek gehemmt, d.h. der Fristlauf hält mit dem Tag der Schließung der Bibliothek inne und läuft weiter, sobald die Bibliothek wieder geöffnet ist. Die einzelnen Seminarleiter/innen werden Sie in der nächsten Zeit gegebenenfalls über die sich so ergebenden Abgabefristen informieren. Dies schließt natürlich nicht aus, Arbeiten schon in der Interimszeit einzureichen. Achten Sie hier auch bitte auf Mitteilungen der Seminarleiter/innen.
3.5 Studierende, die sich bereits zu Seminaren angemeldet haben, können – soweit die Seminararbeit nach dem 13.3.2020 einzureichen war bzw. einzureichen ist – bis spätestens zum 31.3.2020 vom Seminar zurücktreten. Der Rücktritt muss nicht begründet werden (gleichwohl empfiehlt es sich, bitte sehr sorgfältig zu überlegen, ob es sinnvoll ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen). Die Erklärung ist ausschließlich gegenüber den jeweiligen Lehrstühlen und nur via E-Mail möglich. Mitteilungen an das Prüfungssekretariat wahren diese Frist nicht!
3.6 Der weitere Fortgang der Seminare ist derzeit nicht verlässlich prognostizierbar (Dauer der Schließung der Bibliothek; Möglichkeit, Seminarvorträge abhalten zu können usw.). Bitte haben Sie hier noch Geduld.
4. Praktika
Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Es dürfte sich empfehlen, Nachfragen beim LJPA aufzuschieben, bis sich die Situation insgesamt konsolidiert hat.