Martin Asholt (Jahrgang 1977) hat Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert. Ab 2004 war Asholt wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte an der FernUniversität in Hagen. Zwischen 2006 und 2008 absolvierte er sein Referendariat am OLG Düsseldorf und setzte anschließend seine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Hagen fort.
2006 wurde er an der FernUniversität in Hagen mit einer Arbeit zum Straßenverkehrsstrafrecht promoviert. 2014 schloss er seine Habilitation, die durch ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wurde, an der FernUniversität in Hagen zum Thema "Verjährung im Strafrecht. Zu den theoretischen, historischen und dogmatischen Grundlagen des Verhältnisses von Bestrafung und Zeit in §§ 78 ff. StGB" ab und erhielt die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Wirtschaftsstrafrecht.
Es folgten - neben Lehraufträgen der Universitäten in Düsseldorf, Münster, Frankfurt und Wiesbaden - Lehrstuhlvertretungen an der FernUniversität in Hagen (2013/14) und an der Universität Passau (seit Wintersemester 2014).
In der Forschung widmet sich Professor Asholt dem allgemeinen Strafrecht (hier u. a. dem Straßenverkehrsstrafrecht und dem Verhältnis von Recht und Zeit) sowie auch dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Strafprozessrecht in ihren jeweiligen theoretischen und kriminalpolitischen Bezügen. Zu seinen fachlichen Interessen gehört außerdem die historische Seite des Strafrechts, hier forscht er zur Strafrechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts.