„Ich gratuliere Herrn Kollegen Herrmann sehr herzlich zu dieser ehrenvollen Berufung“, so Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch. „Seine außerordentliche Expertise wird damit international besonders sichtbar. Die Universität Passau freut sich darüber sehr. Und: Mögliche europäische Differenzen sind bei ihm in den besten Händen!“
Das Vereinigte Königreich hat am 1. Februar 2020 die Europäische Union verlassen (Brexit). Seither sind die Rechtsbeziehungen zwischen der EU27 und dem Vereinigten Königreich durch das Austrittsabkommen geregelt, das insbesondere die Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich (und umgekehrt) regelt. Überdies beinhaltet es das sogenannte Nordirland-Protokoll, das mit sehr komplizierten Regeln dazu dient, eine „harte Grenze“ (insbesondere Zollgrenze) zwischen Irland und Nordirland zu verhindern, um so den Frieden in Nordirland zu bewahren. Dieses Protokoll betrifft vor allem den Handel mit Waren.
Bis zum 31.12.2020 galt auf Grundlage des Abkommens noch eine Übergangsfrist, in der das Vereinigte Königreich de facto wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wurde, sodass die sonstigen Vorschriften überwiegend erst ab dem 1.01.2021 zur Anwendung kommen. Ab diesem Zeitpunkt greift auch ein neuer Streitbeilegungsmodus im Wege einer Schiedsgerichtsbarkeit, für die der Gemeinsame Ausschuss von EU und Vereinigtem Königreich nunmehr die Schiedsrichterlisten beschlossen hat. Prof. Dr. Christoph Herrmann wurde für diese Position im Sommer 2020 von der Bundesrepublik Deutschland nominiert, gemeinsam mit der ehemaligen deutschen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Prof. Dr. Angelika Nußberger (Universität zu Köln). Beide deutschen Vorschläge wurden nun für die Listen berücksichtigt: Angelika Nußberger als mögliche Vorsitzende eines Schiedsgerichts, Christoph Herrmann als Schiedsrichter auf der EU-Liste. Sollte es zu einer schiedsrichterlichen Klärung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Zukunft kommen, würde die Zusammensetzung des jeweiligen Schiedsgerichts aus diesen Listen gelost werden.