Das Schwerpunktbereichsstudium kann folgendermaßen in den Studienverlauf integriert werden. Nach dem 5. Semester erfolgt die Themenvergabe für die Seminararbeit, welche in den Semesterferien geschrieben wird. Gegen Ende des 6. Semesters wird die mündliche Prüfung abgelegt. Die Universitätsprüfung wäre bei diesem Studienverlauf mit dem 6. Semester abgeschlossen.
Die nachfolgende Tabelle enthält die für den Schwerpunktbereich relevanten Veranstaltungen und dient der individuellen Gestaltung des Studiums.
Grundlagenvorlesungen | SWS |
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20310 Arbeitsrecht (Bayreuther) | 3 |
20400 Examenskurs (Pessinger) | 2 |
Schwerpunktbereichsvorlesungen | SWS |
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21790 Tarif- und Arbeitskampfrecht (Bayreuther) | 2 |
21760 Recht der sozialen Sicherheit (Krogull) | 0,5 |
21800 Recht der Arbeitnehmermitbestimmung (Bayreuther) | 2 |
Die nachfolgende Tabelle enthält die für den Schwerpunktbereich relevanten Veranstaltungen und dient der individuellen Gestaltung des Studiums.
Schwerpunktbereichsvorlesung | SWS |
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21730 Fallübung zum Individualarbeitsrecht (Bayreuther/Krogull) | 2 |
21750 Europäisches und internationales Arbeitsrecht (Bayreuther) | 2 |
21790 Tarif- und Arbeitskampfrecht (Bayreuther) | 2 |
21770 Arbeitsgerichtliches Verfahren, Einigungsstellen- und Schlichtungsverfahren (Künzl) | 0,5 |
22610 Seminar im Arbeitsrecht (Bayreuther) | 2 |