Geboren 1967 in Selb (Oberfranken).
Abitur in Erlangen.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg (dort 1. Staatsexamen). Referendariat in Augsburg und New York, 2. juristische Staatsprüfung in München.
Promotion an der Freien Universität Berlin mit einer fächerübergreifenden Arbeit über die rechtliche Einordnung des wirtschaftlich-existenziell abhängigen Unternehmens (Betreuer: Prof. Dr. Dr. Franz-Jürgen Säcker). Auszeichnung der Arbeit mit dem Ernst-Reuter-Preis der Freien Universität Berlin
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Erlangen-Nürnberg (Schwerpunkte neben dem Arbeitsrecht: Kartellrecht, Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz)
Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg (Arbeitsgerichte Stuttgart und Ulm)
Habilitation an der Universität Erlangen-Nürnberg ("Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie")
2004 bis 2006: Professor für Europäisches und Deutsches Bürgerliches und für Arbeitsrecht an der Technischen Universität Darmstadt, Ablehnung eines Rufs auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Kiel (W 3), 1. Listenplatz für eine Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Augsburg
2006 bis 2010 Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. Seit Sommersemester 2010: Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau