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Schwerpunktbereich 11

Arbeit und Soziales (StuPO idF. v. 01.04.2022)

Veranstaltung Stunden

Fallübung zum Individualarbeitsrecht

2 SWS

Europäisches und Internationales Arbeitsrecht

2 SWS

Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht 4 SWS
Recht der Arbeitnehmermitbestimmung 2 SWS

Arbeitsgerichtliches Verfahren, Einigungsstellen- und Schlichtungsverfahren

0,5 SWS

Recht der sozialen Sicherheit

0,5 SWS 

Seminar

SWS

Summe

13 SWS

In der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 38 Millionen Menschen abhängig beschäftigt, weshalb dem Arbeitsrecht eine herausragende Bedeutung in der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zukommt. Dem möchte der Schwerpunktbereich Rechnung tragen, indem er den Studierenden einen vertieften Einblick in die wichtigsten Teilgebiete des Arbeitsrechts verschaffen will. Er ist darüber hinaus so ausgerichtet, dass er Studierenden als Basis für eine spätere Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet dienen kann, denen er daher auch erste Grundlagen für eine etwaige Tätigkeit als Richterin / Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, eine anwaltliche Tätigkeit mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt oder auch eine solche in Wirtschaftsunternehmen, Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften vermitteln soll.

In einer grundlegenden Veranstaltung werden die Studierenden mit den Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts vertraut gemacht, die im Pflichtfachbereich nicht dargestellt werden können. Ergänzend dazu ist eine eingehende und vertiefte Auseinandersetzung mit dem europäischen Arbeitsrecht, sowie eine Darstellung der Grundzüge des internationalen Arbeitsrechts vorgesehen. Abgerundet wird der Teilbereich durch eine Einführung in die für die Praxis unerlässlichen Grundzüge des Sozialversicherungsrechts, des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und der im Arbeitsleben etablierten außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung. In seiner vollen Tragweite erfassbar wird das Arbeitsrecht freilich nur durch eine eingehende Beschäftigung mit dem kollektiven Arbeitsrecht. Diese beginnt mit einer grundlegenden Einführung in das Koalitions- und Tarifvertragsrecht. Darauf aufbauend werden in vertiefenden Lehrveranstaltungen das Arbeitskampfrecht, sowie die Grundlagen der Arbeitnehmermitbestimmung und dabei insbesondere des Betriebsverfassungsrechts erarbeitet.

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