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Gegenstand des Projekts

Vorhabenbeschreibung

Übergreifendes Ziel des Teilprojekts ist, das rechtliche Konzept der „Totipotenz“ (und das diesem zugrunde liegende "Potentialiätsargument") auf den Prüfstand zu stellen. Der rechtliche Begriff der „Totipotenz“ soll im Sinne einer "Kriteriologie" auf der einfachgesetzlichen wie auf der verfassungsrechtlichen Ebene aufgeklärt, auf Entitäten, die aus der Reprogrammierung somatischer Zellen (zu iPS-Zellen) sowie aus der Anwendung von cdx2-mRNA-Interferenz resultieren, angewandt und mit dem aktuellen biologischen Konzept von "Totipotenz" kontrastiert werden. Darüber hinaus wird sich das Teilprojekt der methodischen Frage widmen, inwiefern ethische Erwägungen in verfassungsrechtliche Begründungen einfließen können. Schließlich wird sich das Teilprojekt mit den Folgen empirischer Ungewissheit über das Vorliegen von "Totipotenz" für das Handeln des Gesetzgebers befassen.

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Totipotenz I

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