Schwerpunktbereiche
Teilbereich "Recht der sozialen Sicherung"
Der Teilbereich "Recht der sozialen Sicherung" existiert im derzeitigen Lehrangebot der Juristischen Fakultät nicht mehr. Er konnte früher mit drei verschiedenen anderen Teilbereichen kombiniert werden. Man hatte folgende Kombinationsmöglichkeiten:
- mit Teilbereich "Völkerrecht, Europarecht" (= Schwerpunktbereich 6, "Staat, Information und Kommunikation II")
- mit Teilbereich "Steuerrecht" (= Schwerpunktbereich 8, "Staat, Information und Kommunikation IV")
- mit Teilbereich "Arbeitsrecht" (= Schwerpunktbereich 11, "Recht der Wirtschaft III")
Der frühere Teilbereich hatte folgendes Curriculum:
- Allgemeine Lehren, SGB I, einschließlich europarechtliche Bezüge
- Sozialversicherung, Allgemeines, SGB IV, einschließlich europarechtliche Bezüge
- Krankenversicherung, Pflegeversicherung, SGB IV, XI
- Rentenversicherung, SGB VI
- Unfallversicherung, SGB VII
- Verwaltungsverfahren (SGB X 1, 3), Gerichtsverfahren (SGG)
- Privatversicherung, Allgemeine Lehren
Alle Gebiete umfassten jeweils 1 SWS.
Der empfohlene und bislang praktizierte Studienablauf im Teilbereich "Recht der sozialen Sicherung" sah folgendermaßen aus:
- Im Wintersemester (z. B. 2008/09) wurden die Themenbereiche SGB (Sozialgesetzbuch) I, Allgemeine Lehren sowie aus dem Bereich der Sozialversicherung die Krankenversicherung sowie die Unfallversicherung (SGB IV, V, VII) behandelt, jeweils mit ihren europarechtlichen Bezügen sowie den Verbindungen zum Arbeitsrecht und zum Steuerrecht.
Dabei hat der langjährige Lehrbeauftragte im Sozialrecht (und Ehrenmitglied der Fakultät) Dr. Konrad Leube mitgewirkt. - Mit dieser Vorbereitung im WS und den dabei erworbenen Grundkenntnissen im Sozialversicherungsrecht wurden die Teilnehmer in die Lage versetzt, sich einer Seminararbeit zu widmen, die in der vorlesungsfreien Zeit begonnen und in der 1. Hälfte des nachfolgenden Sommersemesters (z.B. 2009) abgeschlossen werden konnte. Das Seminar (vor allem die Vorträge und Diskussionen) selbst wurden in der 2. Hälfte des Sommersemesters abgehalten, in kompakter Form und möglichst außerhalb von Passau (in Verbindung mit einer Exkursion).
- Die Vorlesungen des Sommersemesters befassten sich mit den Themen Pflegeversicherung (SGB XI) und Rentenversicherung (SGB VI) sowie Verwaltungsverfahren (SGB X 1, 3) und Gerichtswesen (SGG).
Damit wurde das Sozialrecht veranstaltungsmäßig zugleich abgeschlossen. - Selbstverständlich wurden in diesem Teilbereich auch Schwerpunktprüfungs-Klausuren angeboten, und zwar in jedem Semester. Inhaltlich-gegenständlich hatten sich diese Klausuren auf alle Vorlesungsinhalte erstreckt; demnach empfahl es sich, eine solche Klausur erst nach dem Besuch der Vorlesungen, in der Regel also nach dem Sommersemester oder an dessen Ende zu schreiben.
- Im Sommersemester wurde traditionell eine Blockveranstaltung im Versicherungsprivatrecht angeboten. Die damit vermittelten Informationen sind vor allem deshalb sehr nützlich, weil sich die Bereiche des Sozialverwaltungs-(versicherungs-)rechts und des privaten Versicherungsrechts zusehends aufeinander zu bewegen und/oder ergänzen (Beispiele: "Gesetzliche" Rente und Riester-/Rürup-/Betriebsrente; private und "gesetzliche" Pflegeversicherung in einem Gesetz mit deutlichen Anpassungsstrategien geregelt; Einführung von Elementen der privaten Krankenversicherung wie Wahlrechte, Zusatzversicherung, Wettbewerb, Kostenerstattung der Krankheitsaufwendungen in der "gesetzlichen" Krankenversicherung).
- Das ausbildungsbezogene Schrifttum zum Sozialrecht ist überschaubar. Zu allen oben beschriebenen Veranstaltungen existieren Skripten, Näheres siehe dort.