Schwerpunktbereiche
Schwerpunktbereich 7: Gesellschafts- und Unternehmenssteuerrecht
Der SPB 7 verknüpft ein gesellschaftsrechtliches mit einem steuerrechtlichen Schwerpunktstudium und bietet damit eine sehr gute Vorbereitung auf spätere Tätigkeiten in Unternehmen, Wirtschaftskanzleien und Verbänden sowie Ministerien und Gerichten. Um das Wissen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts parallel zu den Lehrveranstaltungen Handels- und Personengesellschaftsrecht auszuweiten, bietet der TB I des SPB 7 die ideale Ergänzung an. Insbesondere im Kapitalgesellschaftsrecht erhalten die Studierenden die Gelegenheit, sich tiefergehend mit der Struktur einer AG und GmbH zu beschäftigen. Hierbei werden unter anderem die Abweichungen vom Personengesellschaft verdeutlicht, die Gründung der verschiedenen Gesellschaften und auch die Haftung pflichtvergessener Organe untersucht. Das Umwandlungs- und Konzernrecht rundet das Verständnis für wirtschaftsrechtliche Fragestellungen ab. Im steuerrechtlichen Teil des SPB 7 lernen die Studierenden neben dem allgemeinen Steuerrecht (v.a. Steuerschuld- und Steuerverfahrensrecht sowie verfassungsrechtliche Grundlagen der Besteuerung) und dem Einkommensteuerrecht insbesondere das Unternehmenssteuerrecht kennen. Dieses umfasst Grundzüge des Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer sowie des Bilanzsteuerrechts.
Schwerpunktbereich 8: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Bei dem Schwerpunktbereich 8 handelt es sich um einen wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt im klassischen Sinne. Die Studierenden erhalten eine intensive und facettenreiche Ausbildung im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts und ergänzen damit ihre Kenntnis parallel zu den Lehrveranstaltungen Handels- und Personengesellschaftsrecht. Die Veranstaltung Kapitalgesellschaftsrecht deckt die wichtigsten Fragestellungen rund um die AG und GmbH ab und vermittelt einen weit gefächerten Kanon an praxisrelevantem Sonderwissen. Das Umwandlungs- und Konzernrecht bildet hierbei eine hervorragende Ergänzung. Insbesondere die Verzahnung von Kapitalgesellschaftsrecht mit Kenntnissen im Kapitalmarktrecht runden das Verständnis im Bereich des Wirtschaftsrechts ideal ab. Durch die Veranstaltungen „Vertragsgestaltung im Kapitalgesellschaftsrecht“ und „EU Banking and Financial Law“ erhalten die Studierenden einen Einblick in die Praxis des Gesellschaftsrechts sowie in die europarechtlichen Entwicklungen rund um das Bank- und Finanzrecht. Insgesamt gewährt der Schwerpunktbereich 8 einen umfassenden Einblick in das Handels- und Wirtschaftsrecht. Die Berufsaussichten sind vielfältig: So sind viele national und international orientierte Wirtschaftskanzleien auf diesen Gebieten tätig und erwarten von ihren Anwältinnen und Anwälten zuverlässige Expertisen. Das wirtschaftsrechtliche Verständnis ist für die dortige Tätigkeit unabdingbar. Zudem bietet dieser SPB eine gute Vorbereitung für spätere Aufgaben in Unternehmen, einschlägigen Verbänden, Ministerien und Zivilgerichten.
Schwerpunktbereich 15: Strafrecht und Gesellschaftsrecht
Der SPB verknüpft ein zivilrechtliches Schwerpunktstudium im Kapitalgesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht mit strafrechtlichen Vertiefungsveranstaltungen. Er spricht daher in erster Linie Studierende an, die sich mit dem Gedanken tragen, entweder den Beruf des Strafverteidigers (Wirtschaftskanzlei) zu ergreifen oder eine präventivberatende Tätigkeit mit strafrechtlicher Ausrichtung in einem Wirtschaftsunternehmen zu übernehmen. In den strafrechtlichen Veranstaltungen geht es zum einen um eine vertiefende Betrachtung diverser Fragestellungen des Strafverfahrensrechts aus der Sicht der Verteidigung, zum anderen bieten die Veranstaltungen zum Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht einen Überblick über die zunehmenden Strafbarkeitsrisiken im Rahmen wirtschaftlicher und gesellschaftlich relevanter Betätigung. Schließlich erfolgt ein Einblick in die europäischen und internationalen Bezüge des Straf- und Strafprozessrechts (Strafrecht der Europäischen Union; Menschenrechte im Strafverfahren; Völkerstrafrecht), der dazu befähigt, auch international angelegte Sachverhalte in der späteren Berufspraxis erfolgreich zu bearbeiten. Gegenstand der wirtschaftsrechtlichen Veranstaltungen ist die Vermittlung von Spezialwissen, eingebettet in einen europäischen Kontext, ohne Einseitigkeit der Ausrichtung nur entweder auf Gesellschaftsrecht oder das Kapitalmarktrecht. Thematisch wird damit eine optimale Vertiefung zum Pflichtprogramm Handels- und Gesellschaftsrecht geboten.