Jura: BAföG und Stipendien
BAföG
Die Aussicht BAföG zu erhalten ist größer, als manche denken. BAföG ist eine günstige Form, ein Studium zu finanzieren, denn innerhalb der Regelstudienzeit wird es zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt - d. h. eine Hälfte wird geschenkt! Bitte informieren Sie sich frühzeitig und stellen Sie einen entsprechenden Antrag.
Mit allen Fragen zum Thema BAföG wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Ausbildungsförderung oder stellen Sie sofort online Ihren Antrag.
Bescheinigung nach § 48 BAföG
Das BAföG-Amt verlangt von jedem Zahlungsempfänger spätestens zum Ende des 4. Semesters den Nachweis, dass er die "bis zum Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen" erbracht hat. Dies kann anhand des Formblattes 5 nachgewiesen werden.
Die Bescheinigung erhalten Sie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Markus Würdinger, Zi. 117 Juridicum.
Informieren Sie sich näher über das Thema BAföG sowie die Unterstützung bei Auslandsaufenthalten.
Stipendien
Sie möchten für Ihre Abschlussarbeit im Ausland recherchieren? Sie brauchen für Bücher und Druckkosten finanzielle Unterstützung? Ihre Leistungen in Schule, Studium oder Beruf sind überdurchschnittlich? Die Universität Passau bietet bzw. vermittelt Ihnen eine Vielzahl von geeigneten Förderprogrammen.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Stipendien und Förderprogramme der Universität.