Jura: Internationales in Passau
Während Deines Studiums kannst Du von der internationalen Ausrichtung der Universität Passau profitieren.
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Um erfolgreich zum ersten Staatsexamen zugelassen werden, ist das Absolvieren einer Fachspezifischen Fremdsprachen Ausbildung (FFA) erforderlich.
Die FFA für Juristen bietet Dir die Möglichkeit, Dein Studienfach durch ein zusätzliches, studienbegleitendes Fachsprachenstudium in einer oder mehreren Fremdsprachen zu erweitern und dabei Grundkenntnisse im Rechtssystem des entsprechenden Sprachraums zu erwerben. Die Lehrkräfte des Sprachenzentrums sind in der Regel Muttersprachler, die aufgrund einer juristischen Ausbildung über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Wenn Du ein Auslandsstudium beabsichtigst, hat die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung besondere Bedeutung: Die erworbenen Leistungsnachweise werden bei Bewerbungen für ein Studium an einer ausländischen Partneruniversität der Universität Passau besonders berücksichtigt.
Sprachangebot FFA für Juristen
- Chinesisch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Tschechisch
Links
- Fremdsprachenausbildung (Webseite des Sprachenzentrums)
- Fachspezifische Fremdsprachenausbildung Jura (Webseite des Sprachenzentrums)
- Fachspezifische Fremdsprachenausbildung Jura (Webseite der Juristischen Fakultät)
Optionale Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen mit der University of London
Als einzige deutsche Hochschule bietet die Universität Passau die Möglichkeit, das Certificate of Higher Education in Common Law sowie einen Bachelor's Degree in Law (LL.B) der University of London zu erwerben.
Englischsprachige Zusatzqualifikation über Europäisches, Internationales und Vergleichendes Recht (CECIL)
Die Juristischen Fakultät bietet ein englischsprachiges Studienprogramm an, zum europäischen, internationalen und vergleichenden Recht. Wer das Programm erfolgreich absolviert erhält ein Zertifikat - Certificate of Studies in European, Comparative and International Law (CECIL).
Das "kleine Zertifikat" kann nach dem Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von acht Semesterwochenstunden (20 ECTS Punkte) und einer programmbegleitenden Veranstaltung ausgestellt werden.
Das "große Zertifikat" kann nach dem Besuch von Lehrveranstaltung im Umfang von etwa 16 Semesterwochenstunden (40 ECTS Punkte) und zwei programmbegleitenden Veranstaltungen ausgestellt werden.
Mehr Informationen findest Du hier: CECIL