In der Psychologie beschreibt Resilienz die seelische Widerstandfähigkeit des Menschen. Der Band "Resilienz des Rechts" überträgt diese Eigenschaft auf das Recht: Wie reagiert es auf Krisen und Ausnahmefälle - zum Beispiel auf das Passauer Hochwasser 2013?
Unter dem Begriff der Resilienz wird die Toleranz und Widerstandsfähigkeit eines Systems gegenüber Störungen verstanden. "Resilienz" wird bereits seit einiger Zeit in der Psychologie, der Pädagogik, der Stadtplanung sowie dem Personal- und Projektmanagement verwendet. Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussionen auf diesen Gebieten ist dabei die seelische Widerstandsfähigkeit des Menschen oder die Widerstandsfähigkeit der ihn umgebenen Infrastruktur gegenüber äußeren Einwirkungen, insbesondere in Krisen. Die Tagung "Resilienz des Rechts", die im Juni 2015 an der Universität Passau stattfand, und deren Dokumentation untersuchen erstmals die Tauglichkeit des Begriffs Resilienz im rechtswissenschaftlichen Kontext.
Die Beiträge des Bands, die auf der Tagung basieren, widmen sich der Frage, welche Voraussetzung einen Kollaps der Rechtsordnung verhindern oder erschweren können und zeigen Wege zu einem widerstandsfähigen Recht auf. Angesichts von Krisen stellt sich die Frage nach der Widerstandsfähigkeit des Rechts: Welche Faktoren erschweren oder verhindern ein Zusammenbrechen der Rechtsordnung? Wie kann das Recht möglichst widerstandsfähig gestaltet werden?
Der Tagungsband enthält folgende Beiträge:
Die wissenschaftliche Tagung "Resilienz des Rechts" fand vom 4. bis 5.6.2015 an der Universität Passau statt. Die Fritz-Thyssen-Stiftung förderte Tagung und den Druck des Bandes.
Projektleitung an der Universität Passau | Prof. Dr. Kai von Lewinski (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht) |
---|---|
Laufzeit | 09.12.2015 - 09.12.2015 |
Mittelgeber |
Fritz Thyssen Stiftung
|
Projektnummer | 60.15.0.102.RE |
Themenfelder | Soziologie, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht |