Berufsrechtskenntnisse sind schon immer wichtig gewesen – nun sind sie eine rechtliche Pflicht. Berufsanfänger müssen bis spätestens ein Jahr nach der erstmaligen Zulassung eine Lehrveranstaltung von 10 Zeitstunden im Rechtsanwaltlichen Berufsrecht nachweisen (§ 43f BRAO, § 5a BORA). Und Berufsausübungsgesellschaften unterliegen nach dem neuen § 31 BORA Compliance-Pflichten, die u.a. durch berufsrechtliche Schulungen erfüllt werden können (§ 31 Abs. 2 Spstr. 2 BORA). Wenn Sie im Rahmen Ihrer Compliance-Maßnahmen oder für Ihre jungen Kollegen und Kolleginnen Seminare und Schulungen im Anwaltlichen Berufsrecht auf bestem fachlichen Niveau, mit aktuellem Wissen aus der Praxis und nach Ihren Bedürfnissen suchen, kann Ihnen die Universität Passau passende Angebote machen. Vom Brown-Bag-Vortrag bei einem Kanzleimittagessen bis zum Wochenendseminar maß-schneidern wir mit Ihnen ein Programm samt Lehrbuch als Kursunterlage. Seminarangebot