Startup Law Clinic
Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien und Informationsrecht von Prof. Dr. Kai von Lewinski an der Juristischen Fakultät der Universität Passau bietet seit dem Wintersemester 2014/15 eine Law Clinic an. In dieser beraten Jurastudierende kostenlos rechtssuchende Gründerinnen und Gründer in (fast) allen Themen der Unternehmensgründung.
Seit dem Wintersemester 2024/2025 ist die Startup Law Clinic sogar preisgekrönt. Am 7. November 2024 verlieh Staatsminister Markus Blume den ersten Preis in der Kategorie Universitäten des Bayerischen Hochschulpreises Entrepreneurship an das Team der Startup Law Clinic. Der sogenannte MöglichMacher-Preis wurde zum zweiten Mal an der Technischen Hochschule Ingolstadt vergeben. Mit diesem Preis würdigen das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. herausragende Leistungen für die Entrepreneurship- und Gründungsförderung an bayerischen Hochschulen.
Die Startup Law Clinic berät in allen Rechtsbereichen, die für die Unternehmensgründung relevant sind; ausgenommen ist das Steuerrecht. Das Angebot ist damit denkbar breit und umfasst: Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, aber auch öffentlich-rechtliche Materien wie das Baurecht. Rechtsgebietsunabhängig sind zudem solche Fragen ausgenommen, die die Studierenden in ihrem jeweiligen Ausbildungsstand überfordern. Was davon erfasst ist, klärt die Leitung der Law Clinic mit dem Startup und den Studierenden im Einzelfall.
Die Beratung in der Startup Law Clinic wird wesentlich durch die rechtsdienstleistungsrechtlichen Vorgaben des § 6 Abs. 2 RDG bestimmt.
Studierende
Das Angebot richtet sich an Jurastudierende ab dem dritten Semester, die erste Beratungserfahrung sammeln wollen. Studierende der Startup Law Clinic beraten Startups in rechtlichen Fragen rund um deren Gründungsidee. Für die Teilnahme am Ausbildungsprogramm der Startup Law Clinic (Legal Pathfinder) und die Vornahme einer Beratung kann ein Nachweis über eine praktische Studienzeit nach § 25 JAPO ausgestellt werden. Weitere Informationen.
Startups
Die Rechtsberatung richtet sich an junge Unternehmen, Startups und Privatpersonen, die eine Beratung zu rechtlichen Fragen der Gründung benötigen. Als Teil der universitären Ausbildung ist diese studentische Rechtsdienstleistung für die beratenen Startups kostenfrei. Im Gegenzug wird die Haftung für eine Falschberatung durch die Studierenden auf Vorsatz und schwere Fahrlässigkeit beschränkt. Weitere Informationen.
Kooperationspartner
Die Startup Law Clinic bietet ihre Leistung insbesondere im universitären Gründungsnetzwerk PATEC und am lokalen Gründungszentrum INN.KUBATOR an. Seit dem Frühjahr besteht zusätzlich eine Kooperation mit dem ersten landwirtschaftlichen Gründungszentrum Deutschlands NEU.LAND, eine Initiative der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Wenn auch Sie an einer Kooperation mit der Startup Law Clinic interessiert sind, finden Sie hier weitere Informationen.
Die Startup Law Clinic wird operativ von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht geleitet, der zugleich Volljurist ist und damit die rechtsdienstleistungsrechtlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 RDG erfüllt. Aktuell ist das Benedikt Karsten. Er ist Ansprechpartner sowohl für interessierte Studierende als auch für Startups.