Startups
An wen richtet sich das Angebot der Startup Law Clinic
Das Beratungsangebot der Startup Law Clinic richtet sich an Startups aus der Universität Passau und der Region. Als Startup betrachten wir alle Gründungen, die ein gewisses innovatives Element aufweisen – entweder eine herkömmliche Geschäftsidee in einem ungewöhnlichen Bereich oder eine ungewöhnliche Geschäftsidee in einem herkömmlichen Bereich.
Die Studierenden der Startup Law Clinic beraten in allen Phasen der Gründung und auch zu allen Themen außer dem Steuerrecht. Unsere Erfahrung zeigt: Es gibt zwei Typen von Startups. Der eine hat erhebliche Unsicherheiten bezüglich rechtlicher Probleme, der andere hat viele rechtliche Themen überhaupt nicht im Blick. Für beide gilt: Strukturierte rechtliche Überlegungen in der Frühphase sind vorweggenommene Konfliktbewältigung für später – und genau das leisten die Studierenden der Law Clinic. Das kann den datenschutzkonformen Aufbau einer Website ebenso betreffen wie die Prüfung eines Gesellschaftsvertrags oder die baurechtliche Zulässigkeit eines Ladenumbaus. In einem ersten Gespräch mit dem Ansprechpartner wird evaluiert, ob und wie sich die Frage – oder auch mehrere – eines Startups für die Bearbeitung in der Law Clinic eignet.
Wie kann ich mich für eine Beratung bewerben?
Einfach zum Law Clinic-Leitung Kontakt aufnehmen und am besten gleich per E-Mail das Beratungsanliegen schildern; nach einer Rückmeldung und der grundsätzlichen Eignung der Frage wird das Startup auf eine Warteliste aufgenommen. Es finden zwei Beratungsdurchgänge im Jahr statt, da die Beratungen in der vorlesungsfreien Zeit der Studierenden erfolgt, sodass die Warteliste Ende Januar und Ende Juli geschlossen wird. Die bis dahin angesammelten Themen werden den Studierenden des jeweiligen Ausbildungsdurchgangs vorgelegt, damit sie die für sie interessanten Themen auswählen können. Das kann bedeuten, dass eine Bratungsanfrage unberücksichtigt bleibt, jedoch kann sie dann wieder für den darauffolgenden Durchgang gelistet werden.
Wie läuft eine Beratung ab?
Die Beratung erfolgt in Form eines Gutachtens, das von mindestens zwei Jurastudierenden gemeinsam unter der Anleitung eines Volljuristen angefertigt wird. Die Studierenden haben mindestens das dritte Semester hinter sich gebracht und ein Ausbildungsprogramm in den Gebieten absolviert, die für die Gründung relevant sind. Die Beratung startet mit einem online stattfindenden Mandatsgespräch, in dem mithilfe der Leitung der Startup Law Clinic eine Frage für das zu erstellende Gutachten entlang des Beratungsbedarfs der Startups entwickelt wird.
Danach bekommen die Studierenden sechs Wochen Zeit zur Bearbeitung der Gutachtenfrage. Am Ende der Bearbeitungszeit findet eine ausführliche Korrektur des Gutachtens durch die Leitung mit mehreren Korrekturschleifen statt, sodass das fertige Gutachten gegen Ende der Semesterferien an das Startup versandt werden kann: Das ist für den Durchgang im Wintersemester der April, und für den Sommersemesterdurchgang der Oktober. Im Anschluss daran kommt es zu einer Abschlusspräsentation, in der die studentischen Beraterinnen und Berater dem Startup das Gutachten vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Was passiert bei einer Falschberatung?
Bei der Beratung in der Startup Law Clinic handelt es sich um eine unentgeltliche Geschäftsbesorgung unter den rechtsdienstleistungsrechtlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 RDG, für die die Haftung auf Vorsatz und schwere Fahrlässigkeit beschränkt wird. Die Beratung findet unter Anleitung eines Volljuristen statt, der das Beratungsergebnis methodisch prüft. Daher empfehlen wir, die Gutachten der Law Clinic lediglich zur Bewertung von rechtlichen Risiken zu nutzen und keine Geschäftsentscheidungen daraus zu entwickeln. Die Beratung in der Law Clinic kann eine die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine zugelassene Rechtsanwältin nicht ersetzen.
Welche anderen Beratungsangebote gibt es?
Im Umfeld des Lehrstuhl von Prof. Dr. Kai von Lewinski wurde der Ratgeber „Startup-Recht für Dummies“ in der beliebten schwarz-gelben „Für Dummies“-Reihe herausgegeben. In diesem Buch werden wiederkehrenden Rechtsfragen der Gründung entlang der unterschiedlichen Gründungsphasen praxisorientiert beantwortet, sodass ein Blick in das Buch für Gründerinnen und Gründer lohnt.