Studierende
Was ist für eine Teilnahme erforderlich?
Das Angebot richtet sich an Jurastudierende ab dem dritten Semester, Grundkenntnisse zur Gutachtenerstellung und Interesse an der anwaltlichen Beratungspraxis werden vorausgesetzt. Anders als andere Law Clinics oder studentische Rechtsberatungen ist die Startup Law Clinic ein einsemestriges Programm, ein Einstieg ist also immer nur zu Semesterbeginn möglich und erfordert eine Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Studienleistungsauszug. Die genauen Daten der Bewerbungsphase können bei der Leitung der Startup Law Clinic erfragt werden. Aufgrund der engen Betreuung können nur ca. 20 Plätze für jeden Semesterdurchgang angeboten werden, sodass eine Teilnahme erst nach Zusage möglich ist.
Wie läuft eine Teilnahme in der Startup Law Clinic ab?
Die Teilnahme in der Startup Law Clinic ist in zwei Phasen unterteilt. Während der Vorlesungszeit finden ab der ca. fünften Vorlesungswoche am Montagabend zwischen 18 und 20 Uhr das Ausbildungsprogramm „Legal Pathfinder“ statt, in dem sowohl die Inhalte der für die Gründung relevanten Rechtsgebiete als auch die Methodik im Umgang mit unbekannten Rechtsmaterien vermittelt werden. Dies geschieht in ungefähr acht Einheiten zu Themen wie dem anwaltlichen Berufsrecht, dem Datenschutzrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Vertragsrecht, dem Urheberrecht, dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Baurecht. Abgeschlossen wird das Ausbildungsprogramm mit einer methodischen Einheit zur Gutachtenerstellung und der Führung eines Mandantengesprächs.
Die Einheiten werden durch den Ansprechpartner zusammengestellt und teilweise durch Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktiker gehalten. Seit mehreren Jahren trägt etwa Rechtsanwalt Dr. Daniel Holzmann Einheiten zum Gesellschaftsrecht und zur Vertragsgestaltung bei.
Die zweite Phase bildet die Beratung eines Startups (oder eines Kooperationspartners) in Form der Erstellung eines Gutachtens, das ungefähr den Umfang einer Hausarbeit aufweist. Die Beratung erfolgt in Teams von mindestens zwei Personen und startet mit einem Mandatsgespräch, in dem mithilfe des Ansprechpartners der Startup Law Clinic eine Frage für das zu erstellende Gutachten entlang des Beratungsbedarfs der Startups entwickelt wird. Das Mandatsgespräch findet zu Beginn der Semesterferien online statt.
Danach bekommen die Studierenden sechs Wochen Zeit zur Bearbeitung der Gutachtenfrage. Diese sechs Wochen können flexibel innerhalb der Semesterferien festgelegt werden, sodass auch noch andere Praktika (oder sogar Urlaub) möglich ist. Bei ungefähr der Hälfte der Gutachtenerstellung findet ein sogenannter „Gutachten-Checkpoint“ mit der Leitungder Law Clinic statt, in dem die Studierenden ihren Arbeitsstand berichten und Fragen stellen können. Am Ende der Bearbeitungszeit findet eine ausführliche Korrektur des Gutachtens durch die Leitung mit mehreren Korrekturschleifen statt, sodass das fertige Gutachten gegen Ende der Semesterferien an das Startup versandt werden kann.
Zu Beginn des darauffolgenden neuen Semesters kommt es zu einer Abschlusspräsentation, in der die studentischen Beraterinnen und Berater dem Startup das Gutachten vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Welche Vorteile hat die Teilnahme?
Die Teilnahme an der Startup Law Clinic im Laufe des eigenen Jurastudiums bietet im Wesentlichen drei Vorteile.
Der Hauptvorteil ist der Einblick in die rechtsberatende Praxis – weitestgehend selbstständig und doch begleitet. Da insbesondere die Ermittlung von zugrundeliegenden Sachverhalten in der klassischen Juristenausbildung zumeist dem Referendariat vorbehalten ist, ermöglicht die Startup Law Clinic den Studierenden früh einen Einblick in diese notwendige Praxis des juristischen Handwerkes (Mandantengespräche, Ermittlung der relevanten Informationen etc.). Zudem ist die Vermittlung rechtlicher Erkenntnisse an einen juristischen Laien oftmals schwierig und gehört zu den wichtigsten Schlüsselqualifikationen einer anwaltlichen Tätigkeit.
Durch das Ausbildungsprogramm können die Studierenden zudem einen Blick über den Tellerrand des Jurastudiums in Rechtsbereiche werfen, die so im klassischen Studiumscurriculum nicht vorkommen – neben den examens- und prüfungsrelevanten Stoffen im „Legal Pathfinder“, in die ein praxisorientierter Einblick gegeben wird. Damit können neben dem Aufbau von punktuellen fachlichen Fähigkeiten auch individuelle Interessen entdeckt werden: Vielleicht ist das Datenschutzrecht ja ein Gebiet, in dem ich später arbeiten möchte? Einen solch großen wie bunten juristischen „Teller“ bekommt man in der juristischen Ausbildung selten zu Gesicht.
Der letzte Vorteil ist konkret examensrelevant: Über die Tätigkeit in der Law Clinic wird sowohl ein Teilnahmezertifikat ausgestellt als auch ein Nachweis über eine praktische Studienzeit gem. § 25 JAPO, der je nach Gutachtenumfang eine Zeitspanne von vier bis sechs Wochen umfasst. Der Praktikumsnachweis wird dem Rechtsgebiet zugeordnet, in dem das Gutachten erstellt wurde. Besteht die Notwendigkeit einer Festlegung im Vorfeld, kann dies bei Gutachtenauswahl mit der Leitung der Startup Law Clinic abgestimmt werden.