Seminar zum Schwerpunktbereich 1 Europäische Verfassungsgeschichte
Lehrveranstaltungen im SS 2005
Seminar zum Schwerpunktbereich 1 Europäische Verfassungsgeschichte
Vorlesungsnummer|2062 | |
Zeit und Ort|Mo 18 - 20 Uhr bzw. Blockveranstaltung am 27.5.2005 | |
Veranstalter|Prof. Dr. Ulrike Seif | |
Sprechstunde|nach Vereinbarung | |
Erläuterungen|Das Seminar behandelt die Europäische Höchstgerichtsbarkeit in Hochmittelalter und Neuzeit mit Themen zu Frankreich, England, dem Alten Reich und dem Kirchenstaat. Folgende Themen sind zu vergeben: 1. Das Parlement von Paris als Gericht 2. Das Parlement von Paris im Widerstand gegen das Königtum 3. Die justice retenue, insbes. die Kassationsgerichtsbarkeit des Conseil du Roi 4. Die common-law-Gerichte 5. Der Court of Chancery 6. Die Rolle der Gerichte in den Verfassungskämpfen des 17. Jahrhunderts 7. Die Gerichtsfunktion des House of Lords 8. Kompetenzkonflikte zwischen den Reichsgerichten (Reichskammergericht und Reichshofrat) 9. Frieden durch Recht: Die politische Funktion der Reichsgerichte 10. Integration durch Recht, I: Das Wismarer Tribunal 11. Integration durch Recht, II: Die österreichische oberste Justizstelle 12. Die Rota Romana und die politische Bedeutung ihrer Benefizialrechtsprechung 13. Der Einfluß der Verfassung und des Verfahrens der Rota Romana auf das Reichskammergericht | |
Voraussetzung|Vorherige Anmeldung im Sekretariat (Zi. 314) bzw. bei Frau Deittert (Zi. 007). | |
Literaturhinweise|Literaturempfehlungen zu einzelnen Themen möglich. | |
Zeitplan|Vorbesprechung nach Vereinbarung. Das Seminar kann als Schwerpunktbereichsprüfung nach § 43 Abs. 3 JAPO gewertet werden. Je nach Seminarthema kann der Teilbereich I (Römische und deutsche Rechtsgeschichte) oder der Teilbereich II (Europäische Verfassungsgeschichte) abgedeckt werden. Für das Studium nach altem Recht handelt es sich um ein Grundlagenseminar nach § 13 Abs. 2 JAPO. |