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Die Schwerpunktbereiche der Grundlagen des Rechts und des Staates I und II

Das römische Recht als ein Fortlebendes, das gleich einem untertauchenden Frosch sich zwar von Zeit zu Zeit verbirgt, aber nie ganz verloren geht und immer einmal wieder lebendig hervortritt ...
Goethe zu Eckermann, 6. April 1829 (im Original ist von einer Ente die Rede)

Die Studierenden der Schwerpunkt­bereiche sind herzlich eingeladen, die Forschungs­ergebnisse von ReConFort I, für ihre Prüfungs­vorbereitung zum 19. Jahrhundert ergänzend heranzuziehen und die Kontakte zu den kooperierenden Universitäten für freelance exchanges zu nutzen.

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