Dozenten
Und hier sind wir selbst, die Professoren und Dozenten, die die Schwerpunktbereiche I und II betreuen, die im Studienplan dafür vorgesehenen Veranstaltungen anbieten und die Prüfungen abnehmen:
Professorin Müßig wurde 1968 in Würzburg geboren. Die schulischen Hauptinteressen für Geschichte und Griechisch schienen zunächst nicht für ein Jurastudium zu sprechen, zumal die Abiturientin Seif Juristen als langweilige Subsumtionsautomaten „verdächtigte“. Allein der Würzburger Rechtsphilosoph Hasso Hofmann kurierte sie von diesem Irrtum, las er doch neben Verwaltungsrecht auch Rechtsphilosophie . Aus dem Bauch heraus entstand der Entschluss Jura zu studieren, den sie nie bereut hat; vielmehr hat sie das Studium nach dem ersten Staatsexamen 1993 mit der Promotion 1996 und der Habilitation 2000 für die Fächer Europäische und Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht abgeschlossen. Nicht nur die Faszination für das englische Recht als lebende Rechtsgeschichte, sondern auch die Einblicke in die historisch gewachsene Systematik des BGB und die Möglichkeiten, mit vergleichend-historischen Themen europaweite Forschungskontakte zu pflegen, hat Professorin Müßig immer für die Rechtsgeschichte begeistert.
Bettina Noltenius studierte an der Universität Trier und Nancy (Frankreich) Rechtswissenschaft. Nach dem 1. Staatsexamen (1999) promovierte sie zu einem strafrechtlichen Thema (Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre). Nach dem 2. Staatsexamen in Hamburg (2004) habilitierte sie sich an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn (2014). Ihre Habilitationsschrift hat die „Europäische Idee der Freiheit und die Etablierung eines Europäischen Strafrechts – Zum Zusammenhang von freiheitlicher Rechtsverfassung und Strafe“ zum Gegenstand. Von 2015-2017 war sie Universitätsprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Seit November 2017 ist sie Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie. Ihr besonderes Forschungsinteresse liegt neben dogmatischen Fragen des Straf- und Strafprozessrechts in der (Rechts-)Philosophie der Aufklärung sowie der Staats- und Strafrechtsgeschichte der Neuzeit.
Tristan Barczak wurde 1985 geboren und studierte Rechtswissenschaften in Münster. Nach der Ersten Juristischen Prüfung (2009) promovierte er bei Professor Dr. Bodo Pieroth (2011) und absolvierte parallel einen LL.M.-Studiengang im Medizin- und Gesundheitsrecht (2012). Sein Referendariat leistete Tristan Barczak beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Nach dem Zweiten Staatsexamen (2013) kehrte er als Akademischer Rat und Habilitand an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster zurück. Von 2014 bis 2017 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und war im Ersten Senat bei BVR a.D. Prof. Dr. Johannes Masing tätig. Nach der Habilitation (2019) erhielt Tristan Barczak einen Ruf an die Universität Passau. Seit 2020 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des klassischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts, der Geschichte des Öffentlichen Rechts sowie der Rechtstheorie und Methodenlehre.
Dr. Krafka ist 1973 in München geboren. Er studierte dort Rechtswissenschaften und Soziologie. Nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bürgerliches Recht der Universität München promovierte er zu einem verfahrensrechtlichen Thema, entschied sich jedoch zunächst für einen praktischen Beruf und lernte im Rahmen seiner Tätigkeit als bayerischer Notarassessor viele ihm bis dahin unbekannte Seiten des Rechtslebens kennen. Im Jahr 2004 wurde er zum Notar auf Lebenszeit ernannt und war zunächst sechs Jahre in Passau, seitdem in Landsberg am Lech tätig. In wissenschaftlicher Hinsicht befasst er sich neben handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, vor allem mit Themen aus dem Schuld-, Familien- und Erbrecht. Er prüft in Bayern im Ersten und Zweiten Juristischen Examen und ist Mitglied des Ausschusses der Bundesnotarkammer für Verfahrensrecht.
Seine Begeisterung gilt neben der Vertragsgestaltung vor allem der Untersuchung gesellschaftlicher Zusammenhänge des Rechts. Er hat seit 2008 die Freude, beides als Honorarprofessor an der Universität Passau zu unterrichten.
Prof. Dr. Sebastian Martens ist 1980 in Hamburg geboren und dort auch aufgewachsen. In der Schule interessierten ihn neben den alten Sprachen vor allem auch die Naturwissenschaften und Deutsch. Das Jurastudium wählte er, weil er glaubte, hier alle seine Interessen verbinden zu können. Und tatsächlich gefällt ihm die Kombination aus streng logischem Denken und kreativem Umgang mit Sprache bis heute sehr gut. Nach dem Studium in Konstanz ging er zu Prof. Zimmermann an das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, um dort etwas über die Rechtsvergleichung und die Rechtsgeschichte zu lernen und außerdem eine historisch-rechtsvergleichende Promotion im Vertragsrecht zu schreiben. Ein Studienjahr in Oxford brachte einen Master, viel Rudererfahrung und vertiefte Einblicke in das Römische Recht sowie die angloamerikanische jurisprudence. Nach dem Referendariat mit Stationen in Hamburg, Düsseldorf und Neu Delhi habilitierte sich Prof. Dr. Martens mit einer Arbeit zur „Methodenlehre des Unionsrechts“. Dabei versuchte er, eine originär europäische Methodenlehre vorzulegen, die nicht einen nationalen Ansatz auf die europäische Ebene verlängert, sondern die verschiedenen Traditionen kritisch hinterfragt und im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse der Europäischen Union zusammenführt. Die hierzu notwendige Verbindung von Rechtstheorie, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte und Methodenlehre, d.h. das fruchtbare Zusammenspiel aller Grundlagenfächer findet er nicht nur sehr spannend, sondern hält es auch für besonders geeignet, die Erkenntnis des geltenden Rechts zu vertiefen.
Dr. iur. Verena Klappstein M.A. (phil.), LL.M. studierte Rechtswissenschaften, Philosophie sowie Forschungs- und Wissenschaftsmanagement an den Universitäten Marburg, Speyer, Kassel, Boulder sowie der London School of Economics and Political Science. 2008 Promotion („Die Rechtsprechungsänderung mit Wirkung für die Zukunft – Eine rechtsmethodische und rechtsvergleichende Untersuchung im Zivilrecht“), seit 2015 Habilitandin am Juristischen Fachbereich der Universität Passau (Arbeitstitel: Kontrahierungszwang und -verbot als Europäische Zivilrechtsinstitute zur Verwirklichung der Vertragsfreiheit“, Lehrstuhl für Deutsches & Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht & Rechtstheorie [Prof. Dr. Thomas Riehm]).
Ihre Forschungsinteressen liegen in den Grundlagen des Zivilrechts, im Bürgerlichen Recht, Wirtschaftsrecht, Prozessrecht, Rechtsvergleichung, Rechtsphilosophie, praktischer Philosophie und Wissenschaftstheorie.
Weitere Informationen unter: https://www.researchgate.net/profile/Verena_Klappstein
Dr. Osterkamp ist 1973 in Gronau/Westfalen geboren und in Regensburg aufgewachsen, wo er auch sein Studium der Rechtswissenschaften begonnen hat. Er setzte sein Studium an der Humboldt-Universität Berlin fort und beschäftigte sich dort u.a. mit Juristischer Zeitgeschichte zur DDR. Seine wissenschaftliche Leidenschaft galt und gilt der Rechtsphilosophie. In seiner Promotion bei Prof. Hasso Hofmann, dessen Assistent er war, entwickelte er eine Theorie der „Juristischen Gerechtigkeit“ (2004). Seit 2005 verbindet Dr. Osterkamp sein theoretisches Interesse für Recht und Staat mit seiner praktischen Arbeit für die Bayerische Staatsregierung: zunächst im Wissenschaftsministerium, seit 2008 in der Bayerischen Staatskanzlei. Er ist dort Leiter des Referats für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Ehemalige
Martin Asholt wurde 1977 in Münster geboren und studierte zunächst in Bochum und dann in Münster Rechtswissenschaften. Nach dem 1. Staatsexamen (2004) folgte 2006 eine strafrechtshistorische Dissertation, in der das Aufeinandertreffen von Strafrecht und technischer Entwicklung für den Bereich des Verkehrsstrafrechts untersucht wurde. 2008 folgte das 2. Staatsexamen am OLG Düsseldorf, 2014 die Habilitation in Hagen (Habilitationsschrift zur Verjährung im Strafrecht, eine Arbeit zu den theoretischen, historischen und dogmatischen Grundlagen des Verhältnisses von Bestrafung und Zeit in §§ 78 ff. StGB). Seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafrechtsgeschichte.
Prof. Dr. Steffen Schlinker hat in Würzburg Rechtswissenschaften und ein paar Semester Geschichte und Kunstgeschichte studiert. Die Vorlesungen und Seminare von Dietmar Willoweit haben sein Interesse für die Rechtsgeschichte geweckt. Im Würzburger Institut für Rechtsgeschichte sind seine verfassungsgeschichtliche Dissertation über „Fürstenamt und Rezeption“ und seine prozessrechtsgeschichtliche Habilitation über die Entstehung und Einleitung eines Zivilprozesses seit dem hohen Mittelalter bis zur ZPO unter dem Titel „litis contestatio“ entstanden. Das Referendariat hat er in Bamberg, Speyer und Montevideo verbracht. Zwischen 1997 und 2001 arbeitete Steffen Schlinker als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Hannover. Im Jahr 2007 habilitierte er sich für die Fächer Mittelalterliche und neuzeitliche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht sowie Kirchenrecht. Er hat Lehrstühle in Berlin, München, Erfurt, Augsburg und Hannover vertreten. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Verfassungs-, Privatrechts- und Prozessrechtsgeschichte sowie das Schuld- und Erbrecht.
Der 1939 geborene Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht und Medienrecht stammt aus Sachsen-Anhalt. Er flüchtete 1958 nach dem Abitur aus politischen Gründen in die Bundesrepublik, wo er bis 1964 an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft studierte. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Kammergericht mit Gaststationen in den OLG-Bezirken Köln und Düsseldorf. An der Universität zu Köln wurde er 1968 promoviert und 1976 habilitiert. 1977 wurde er auf Vorschlag der Kölner Fakultät zum Wissenschaftlichen Rat und Professor ernannt. Seit 1978 ist er Lehrstuhlinhaber in Passau, wo er 1980-1981 und 1998-2000 das Amt des Dekans der Juristischen Fakultät bekleidete. Seit dem Wintersemester 1997/98 ist er Gastprofessor für "Medienrecht und Recht der Neuen Medien" am Europa-Institut der Universität des Saarlandes.
Das wissenschaftliche Hauptinteresse von Professor Bethge auf dem Felde der Forschung gilt einmal dem Staatsrecht, wo er sich vornehmlich mit den Problemen der Grundrechte und der Verfassungsgerichtsbarkeit beschäftigt. Ein gewichtiges Themenfeld stellt das Medienrecht dar. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Gerichtsverfahrensrecht, besonders den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie das Staatshaftungsrecht. Ein weiteres Themengebiet betrifft die allgemeine Staatslehre, die im Verfassungsstaat des Grundgesetzes auch Elemente der Verfassungslehre aufgreift.
Professor Braun (1946 - 2013) wurde in Ludwigshafen a.Rh. geboren und interessierte sich bis 1966 nur für Kunst, Musik, Literatur, Philosophie und Sport. Durch die zufällige Lektüre der „Einführung in die Rechtswissenschaft“ von Gustav Radbruch wurde er dann jedoch dazu bestimmt, Jura zu studieren, und hielt seitdem die Rechtswissenschaft für die interessanteste und amüsanteste Sache der Welt – wenn man sie nur richtig anfaßt. Nach dem Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen hatte er 1979 bei Prof. Dr. Hans-Martin Pawlowski in Mannheim promoviert und sich 1982 in den Fächern Zivilprozeßrecht, Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit habilitiert. Von 1983 bis 1988 war er ordentlicher Professor in Trier, seit 1988 lehrte er in Passau Zivilprozeßrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie.
Er war verheiratet und hatte drei Kinder. Außerdem unterhielt er eine virtuelle Beziehung zu dem bereits 1839 verstorbenen Rechtsphilosophen und Universalrechtshistoriker Eduard Gans, der ein homo politicus war, wie es heute nur noch wenige gibt.
Die Empfehlungen zur juristischen Freizeitlektüre finden sie hier.
Jochen Bung, geb. 1968 in Landau in der Pfalz. Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie, Soziologie und Literaturwissenschaft in Frankfurt am Main und München. 2003 Promotion, 2008 Habilitation. Interessenschwerpunkte: Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Juristische Methodenlehre, Grundlagen des Straf- und Strafprozessrechts. Dass man eine allgemeinere Vorstellung, eine allgemeinere Idee von dem bekommt, was das Recht von einem will, was es soll und was man damit machen kann, betrachtet er nicht als interessantes Selbstfindungsprojekt oder gar Luxus, sondern als Voraussetzung dafür, dass der Umgang mit dem Recht gut gelingt. Recht entsteht und besteht nicht aus sich selbst, sondern ist vermittelt mit Ideen, Begriffen, Prinzipien, Strukturen, Institutionen und Traditionen. Es ist gut und lohnt sich, darüber etwas zu wissen.
Armin Engländer, 1969 in Frankfurt a. M. geboren, Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main, 1. Staatsexamen 1996, 2. Staatsexamen 1999, Promotion 2002 mit der Arbeit „Diskurs als Rechtsquelle?“ in Würzburg, Habilitation 2008 mit der Schrift „Grund und Grenzen der Nothilfe“ in Mainz; nach Rufen an die Universität Passau (angenommen) und Trier (abgelehnt) seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Passau
- Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie
Professor Manthe ist 1947 in Homburg/Saar geboren und hat sich bis 1968 nur für Sprachwissenschaft und Mathematik interessiert. In einem ausgedehnten Praktikum (Wehrdienst) lernte er die Rechtswissenschaft als Grundlage jeder Beschäftigung mit den Regeln der menschlichen Gesellschaft kennen und nahm daraufhin das Jurastudium auf, welches zunehmend sein Interesse erweckte und ihm zum Schluß sogar große Freude machte. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen verbrachte er ein Jahr in der noch von Mao regierten Volksrepublik China, wo er Rechtsregeln einmal ganz anders kennenlernte, zumal damals noch die sog. Große Proletarische Kulturrevolution im Gange war. Nach seiner Rückkehr und dem Zweiten Juristischen Staatsexamen wurde er 1980 bei Prof. Dr. Joseph Georg Wolf in Freiburg im Römischen Recht promoviert und habilitierte sich 1985 ebenda in den Fächern Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Seit 1985 lehrt er in Passau Bürgerliches Recht und Römisches Recht, nebenbei auch Klassisches Chinesisch. Er ist der festen Überzeugung, daß man ein Rechtssystem nur dann einigermaßen verstehen kann, wenn man die historische Entwicklung kennt.