Anmeldung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? In diesem Fall müssen Sie sich nur noch anmelden. Nach der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderungssatzungen von 2014 beziehungsweise 2019 gilt dafür folgendes:
Für die Zulassung zum Studium in einem Schwerpunktbereich ist ein Antrag erforderlich, der an den Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung zu richten ist. Die Termine dafür werden von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung festgelegt und ortsüblich bekannt gemacht. Voraussetzung der Antragstellung ist, dass Sie in mindestens zwei der drei Pflichtfachbereiche (Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) die jeweils erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen erbracht haben.
Alle weiteren Informationen und Formulare erhalten Sie vom Prüfungssekretariat.