Aktuelles
Moot-Training II: Verhandeln und Plädieren
Am 01./02.02.2025 bietet Professor Riehm gemeinsam mit Frau Dr. Bettina Riehm das "Moot-Training II" für die Teams aller Moot-Court-Wettbewerbe (Vis Moot, Jessup, ICC, EMC2, BFH, EHRMCC) an, die das "Moot-Training I" bereits absolviert haben und sich auf die Pleading-Phase vorbereiten, einschließlich der Team-Coaches (am ersten Tag).
Thema des Trainings ist Verhandeln und Plädieren. Nähere Informationen finden Sie hier und in Stud.IP (Lehrveranstaltung-Nr.: 26240).
Neuerscheinung zum "Corona-Leistungsstörungsrecht"
Soeben ist in JURA 2020, 1046 ff. ein Beitrag von Prof. Riehm und dem wiss. Mitarbeiter Quirin Thomas zu den Grenzen des Leistungsstörungsrechts in Zeiten der COVID-19-Pandemie am Beispiel des Werkvertragsrechts erschienen. Der Beitrag ist im Open Access hier verfügbar und steht als PDF zum Download zur Verfügung.
Neuerscheinung: Rechtshandbuch Smart Contracts
Am 1.7.2019 erschienen: Braegelmann/Kaulartz, Rechtshandbuch Smart Contracts, mit einem Kapitel von Professor Riehm zum Thema "Smart Contracts und AGB-Recht"
Neuer Doppelstudiengang „Deutsch-französisches und europäisches Wirtschaftsrecht“
Informationen zum neuen berufsbegleitenden Doppelstudiengang „Deutsch-französisches und europäisches Wirtschaftsrecht“ der Universität Passau und der Université Catholique de Lille (Campus Paris) finden Sie hier. Der Studiengang startet erstmals zum Wintersemester 2019/20.
Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden
Ab jetzt erscheint auf dem Youtube-Kanal der Passauer Studierendenzeitschrift "Der Jurist" wöchentlich ein Kurzvideo "Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden". Mit dabei für das Zivilrecht: Professor Dr. Thomas Riehm. Den Auftakt macht eine Entscheidungsbesprechung zum Kaufrecht.
Ars legendi Fakultätenpreis Rechtswissenschaft
Professor Dr. Thomas Riehm wird - zusammen mit seiner Kollegin Professorin Dr. Susanne Hähnchen von der Universität Bielefeld - mit dem Ars legendi-Fakultätenpreis Rechtswissenschaften 2017/18 ausgezeichnet. Der Stifterverband, der Deutsche Juristen-Fakultätentag und das Kompetenzzentrum für juristisches Lernen und Lehren der Universität zu Köln würdigen mit dieser Auszeichnung besondere Verdienste um die Verbesserung der Lehre in den Rechtswissenschaften.
Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und wird am 8. Juni 2018 im Rahmen des Deutschen Juristen-Fakultätentags in Greifswald verliehen.
Aus der Pressemitteilung des Stifterverbandes: "Beide Preisträger verkörpern das Ideal eines ausgewiesenen Wissenschaftlers mit besonderem Augenmerk auf die Lehre und haben die Jury durch ihr persönliches Engagement ebenso wie durch ihre klare Orientierung an didaktischen Zielen überzeugt. Im Bestreben, ihre Studierenden nicht in der Rolle passiv Lernender verharren zu lassen, aktivieren sie deren Interesse auch mit Blick auf die individuellen Fähigkeiten durch verschiedene Angebote inner- und außerhalb des Hörsaals. Beide unterstützen ihre hervorragende Präsenzlehre durch den Einsatz neuer Medien und den Blick über den juristischen Tellerrand."
Erschienen zum Sommersemester 2017: Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht
Erschienen zum Sommersemester 2017: Deliktsrecht und Schadensrecht
Offizielle Facebook-Präsenz
Ab sofort gibt es aktuelle Informationen über die Aktivitäten des Lehrstuhls auf Facebook: https://www.facebook.com/lehrstuhl.riehm/
Erschienen zum Wintersemester 2015/16: Examinatorium BGB Allgemeiner Teil
Das Examinatorium behandelt den Allgemeinen Teil des BGB einschließlich seiner Bezüge zu den übrigen Büchern des BGB und den sog. zivilrechtlichen Nebengebieten. Der examensrelevante Stoff wird vertieft und umfassend, aber in knapper Form entlang des Prüfungsaufbaus in der gutachterlichen Falllösung dargestellt. 44 Wiederholungs- und Vertiefungsfälle mit vollständigen Lösungsskizzen erleichtern die Anwendung des Gelernten.
Behandelt werden insbesondere:
- Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
- Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen
- Geschäftsfähigkeit und Willensmängel
- Stellvertretungsrecht
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Zivilrechtlicher Diskriminierungsschutz (AGG)
- Fristberechnung und Verjährung
Das Werk wendet sich vorrangig an fortgeschrittene Studierende im Hauptstudium sowie zur Vorbereitung auf die erste und zweite juristische Staatsprüfung.
Neuerscheinung: Der Grundsatz der Naturalerfüllung
Die Habilitationsschrift von Professor Dr. Riehm, "Der Grundsatz der Naturalerfüllung" ist soeben in der Reihe "Ius Privatum" beim Verlag Mohr Siebeck erschienen. Der »Grundsatz der Naturalerfüllung« fordert, dass (vertragliche oder gesetzliche) Leistungspflichten »in Natur« zu erfüllen sind, also etwa durch Übereignung einer Sache oder Herstellung eines Werkes, nicht dagegen durch eine bloße Geldzahlung. So selbstverständlich dieser Grundsatz aus deutscher Sicht scheinen mag, so wenig ist er dies in historisch-vergleichender Hinsicht; insbesondere das common law sieht die specific performance als Ausnahme an. Im Rahmen der europäischen Privatrechtsvereinheitlichung stellt diese Diskrepanz in einer so fundamentalen Frage ein erhebliches Hindernis dar; selbst im UN-Kaufrecht konnte ein Kompromiss nur durch das Aussparen einer entsprechenden Regelung gefunden werden (Art. 28 CISG). Das Werk untersucht Ansprüche auf Naturalerfüllung und deren Grenzen, d.h. die Übergangstatbestände auf Schadensersatz statt der Leistung in rechtsdogmatischer, aber auch ökonomischer, rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive. Es behandelt ausführlich das deutsche Leistungsstörungsrecht, will aber auch Impulse für die Europäische Privatrechtsvereinheitlichung geben.