T-Sicherheit ist mehr als nur eine Frage der Technik, sie ist auch eine juristische Herausforderung. Wie bringt man Unternehmen dazu, bessere Software zu entwickeln? Sind Gütesiegel besser als Gebote und Strafen? Wer haftet für Mängel und Schäden? Wer ist für den Schutz der IT-Systeme zuständig? Was kann man dem Verbraucher als Internetnutzer zumuten? Um solche Fragen zu klären und Eckpunkte für die künftige Regulierung der IT-Sicherheit zu entwickeln, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einer europaweiten Ausschreibung Forschungsmittel für eine wissenschaftliche Studie vergeben.