Digitalisierung und Zivilverfahren
Staatliche Gerichtsbarkeit, Schiedsgerichtsbarkeit und Verbraucherschlichtungsstellen im Austausch
19.3.2021, 9:45h-17h (via Zoom)
Um den Jahreswechsel 2020/21 hat die „Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses“, eingesetzt von den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofes ein Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgestellt. Dieses Diskussionspapier wurde auf dem bundesweiten Zivilgerichtstag am 2. Februar 2021 und auch schon zuvor in verschiedenen Foren intensiv diskutiert. Teile davon haben schon aktuelle Gesetzgebungsprojekte des BMJV inspiriert. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass dieses Papier die Grundlage für wesentliche Reformschritte des Zivilprozessrechts bilden wird.
Umso wichtiger ist eine breit angelegte Diskussion über die wesentlichen Inhalte und Vorschläge des Diskussionspapiers, das bislang ausschließlich aus dem Blickwinkel der staatlichen Zivilgerichtsbarkeit heraus entwickelt wurde. Neben der Perspektive der Anwaltschaft, die durch einige Vorschläge intensiv betroffen wird (etwa zum strukturierten Parteivortrag und zur Kommunikation mit dem Gericht), fehlt bisher noch die Perspektive anderer Einrichtungen, die ebenso wie die staatliche Zivilgerichtsbarkeit mit der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten befasst sind und daher in vielen Fällen vor den gleichen Herausforderungen stehen: Die Schiedsgerichtsbarkeit und die Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen.
Der Austausch dieser Einrichtungen mit der Arbeitsgruppe der Zivilgerichtsbarkeit verspricht besonders fruchtbar zu sein: Einerseits dienen alle genannten Institutionen dem gleichen Ziel, nämlich der konsensualen oder autoritativen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten im Rechtsstaat. Andererseits genießen die nicht-staatlichen Streitbeilegungseinrichtungen den Vorteil, aufgrund ihrer Diversität und der privatautonomen Ausgestaltung ihrer Verfahrensordnungen wesentlich flexibler agieren zu können als die an die ZPO gebundene Zivilgerichtsbarkeit. Diese dienen so schon seit vielen Jahren gewissermaßen als Experimentierfeld für den Umgang mit der Digitalisierung zivilrechtlicher Streitbeilegung. Das betrifft nicht nur den Einsatz technischer Lösungen zur Administration der Verfahren, sondern auch und insbesondere die Entwicklung von Verfahrensordnungen, die auf eine digitale Verfahrensführung und effiziente Streitbeilegung unter gleichzeitiger Wahrung rechtsstaatlicher Maßstäbe ausgerichtet sind.
Ziel dieses Workshops ist es, den Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertreter der genannten Einrichtungen und mit der interessierten Fachöffentlichkeit zu ermöglichen, um wechselseitig von den bereits gemachten Erfahrungen und bereits entwickelten Ideen zu profitieren. Grundlage für den Workshop bildet das Diskussionspapier der Justiz-Arbeitsgruppe, dessen Vorschläge aus der Perspektive der staatlichen Ziviljustiz, der Schiedsgerichtsbarkeit und der Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen beleuchtet und mit jeweils eigenen Erfahrungen bereichert werden sollen.
Hierzu sollen in jeweils 60minütigen Themenblöcken zunächst in ca. 15minütigen Impulsreferaten die Perspektiven der Justiz-Arbeitsgruppe und einer außergerichtlichen Streitbeilegungseinrichtung präsentiert werden, woran sich eine ca. 30minütige Diskussion zwischen den Referentinnen bzw. Referenten und dem Publikum anschließt.