Allgemeine Hinweise finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 1. April 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12. Mai 2022.
Studierende können zwei Schwerpunktbereiche mit steuerrechtlichen Teilen (SPB 7 und 13) oder ein rein finanz- und steuerrechtliches Schwerpunktstudium (SPB 21) wählen:
Die für die Schwerpunktbereichsprüfung relevanten Vorlesungen erstrecken sich auf zwei Semester. Den thematischen Kern jedes Schwerpunktbereichs bilden dabei die Lehrveranstaltungen zum Einkommensteuerrecht und zum Allgemeinen Steuerrecht (AO/FGO). Je nach Kombination kommen das öffentliche Finanzrecht (insbesondere Finanzverfassungsrecht), das Unternehmenssteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht, das Internationale Steuerrecht sowie das Erbschaftsteuerrecht hinzu.
Wie im Studienplan vorgesehen, empfiehlt es sich insbesondere auch bei den drei aufgelisteten Schwerpunktbereichen, das Schwerpunktstudium zum Wintersemester zu beginnen.
Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
Einkommensteuerrecht (2 SWS)
Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)
Umwandlungs- und Konzernrecht (2 SWS)
Seminar (2 SWS)
Öffentliches Finanzrecht (1 SWS)
Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
Einkommensteuerrecht (2 SWS)
Umsatzsteuerrecht (1 SWS)
Europäisches und Internationales Strafrecht (2 SWS)
Wirtschaftsstrafrecht (2 SWS)
Steuerstrafrecht (1 SWS)
Praxis der Strafverteidigung (1 SWS)
Seminar (2 SWS)
Öffentliches Finanzrecht (1 SWS)
Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
Einkommensteuerrecht (2 SWS)
Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
Umsatzsteuerrecht (1 SWS)
Internationales Steuerrecht (1,5 SWS)
Erbschaftsteuerrecht (0,5 SWS)
Seminar (2 SWS)
Seminar
Das Seminar wird dem Semester zugeordnet, in dem die Seminararbeit zur Bewertung eingereicht und das Referat gehalten wird. Die Themenausgabe erfolgt üblicherweise am Ende der Vorlesungszeit für das Seminar des Folgesemesters (also in der Regel Ende Januar bzw. Mitte Juli). Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen ab verbindlicher Zuteilung des Themas. Die wesentlichen Inhalte der Arbeit sind in einem Vortrag vorzustellen (mündliche Leistung - Präsentation und Diskussion wird nicht bewertet).
Mündliche Prüfung
Die abschließende mündliche Prüfung können Studierende ablegen, sobald sie sich verbindlich zur Seminararbeit angemeldet haben, § 34 Abs. 4 StuPO 2022.
Die mündliche Prüfung dauert pro Teilprüfung und Prüfling 12,5 Minuten. Aus den Bewertungen beider Teilprüfungen ist eine Summe zu bilden und diese durch zwei zu dividieren; die Note wird nicht gerundet. Im SPB 21 beträgt die Prüfungsdauer im Finanz- und Steuerrecht zweimal 12,5 Minuten, in SPB 7 und 13 beträgt die Prüfungsdauer hinsichtlich der steuerrechtlichen Anteile einmal 12,5 Minuten.
Nur die Anmeldung zum Seminar findet am Lehrstuhl statt; hinsichtlich der weiteren Anmeldungen (Schwerpunktbereich allgemein; mündliche Prüfung) wird auf die Informationen des Zentralen Prüfungssekretariats verwiesen.